Pass mit oder ohne Identitätskarte beantragen
Los geht’s!
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Antrag stellen
Damit Sie einen Pass oder einen Pass kombiniert mit einer Identitätskarte («Kombi») bestellen können, müssen Sie zuerst einen Antrag einreichen. Bitte lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Der Link zum Antrag befindet sich zuunterst.
Möchten Sie den Antrag telefonisch stellen, wählen Sie während unseren Telefonzeiten 043 259 73 73. Je nach Auslastung der Telefonlinien müssen Sie mit einer Warteschlaufe rechnen.
Eine Erfassung der Daten ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) ist nicht möglich. Vor Ort im Passbüro werden keine Anträge entgegen genommen.
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Termin vereinbaren
Sobald wir Ihren online oder telefonisch eingereichten Antrag geprüft haben, können Sie einen Termin vereinbaren.
Beim Online-Antrag schicken wir Ihnen einen Link, mit dem Sie Ihren Termin selber auswählen und buchen können.
Am vereinbarten Termin erfassen wir Ihre biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke). Sie brauchen kein eigenes Foto mitzubringen.
Eine Erfassung der biometrischen Daten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
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Unterlagen vorbereiten
Am vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Frühere Pässe und Identitätskarten
egal ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Alte Ausweise müssen entwertet werden, bevor neue ausgehändigt werden können.
- Verlustschein einer Schweizer Polizeistelle
bei Verlust von Pass und/oder Identitätskarte. Ohne Verlustschein einer Schweizer Polizeistelle können keine neuen Ausweise ausgestellt werden. (Wer nur einen Verlustschein einer ausländischer Polizeistelle hat, meldet den Verlust zuerst einer Schweizer Polizeistelle).
- Ausländischen Pass oder ausländische Identitätskarte
bei eingebürgerten Personen, die erstmals Schweizer Ausweise beantragen. Sie müssen sich damit ausweisen. Ausländerausweise (=Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) werden nicht akzeptiert.
- Geburtsschein, Familienausweis (Familienbüchlein) oder Meldebestätigung der Einwohnerkontrolle
bei mit Schweizer Bürgerrecht geborenen Personen, die noch nie Ausweise besessen haben (zum Beispiel Babys).
- Zustimmungsformular bei Minderjährigen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern. Entweder sie werden von beiden Elternteilen begleitet oder die nicht anwesenden Elternteile erteilen ihre Zustimmung schriftlich mittels Zustimmungsformular (siehe unten «Merkblätter & Formulare»).
Eine alleinige Sorgeberechtigung muss belegt werden (zum Beispiel Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung).
Die Begleitpersonen (Eltern etc.) müssen sich mit ihrem (ausländischen) Pass oder ihrer Identitätskarte ausweisen. Ein Ausländerausweis genügt nicht.
- Zustimmungsformular bei Beistandschaften
Bei verbeiständeten Person ist je nach den Umständen die Zustimmung der Beiständin/des Beistands nötig. Werden sie nicht vom Beistand oder der Beiständin begleitet, ist die Zustimmung mittels Zustimmungsformular zu erteilen (siehe unten «Merkblätter & Formulare»).
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Biometriedaten erfassen
Am vereinbarten Termin ziehen Sie in der Schalterhalle bitte ein Ticket. Warten Sie, bis der Bildschirm die Ticketnummer und den Erfassungsschalter (Schalter A-Q) anzeigt, an dem Sie bedient werden.
Familien und Paare bitte nur ein Ticket ziehen.
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Bezahlen
Nach der Biometrieerfassung bezahlen Sie Ihre Ausweise bitte an einem der drei Kassenschalter. Ohne Bezahlung können die Ausweise nicht produziert werden.
Wir akzeptieren
- Kredit- und Debitkarten (Ausnahme: American Express u. Diners Club)
- digitale Zahlung mit Twint
- Barzahlung.
Es werden keine Rechnungen ausgestellt.
Die verrechnete Gebühr beinhaltet auch die Portokosten von CHF 5 pro Ausweis für den Versand vom Produktionsort an die im Antrag erfasste Lieferadresse.
- Kredit- und Debitkarten (Ausnahme: American Express u. Diners Club)
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Produktion und Lieferung
Die Ausweise werden extern produziert. Das dauert maximal 10 Arbeitstage. Sie werden anschliessend vom Produktionsort per Einschreiben an die im Antrag erfasste Lieferadresse verschickt.
Lieferung an die Privatadresse:
Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle früheren Ausweise zum Termin mitgebracht haben und diese entwertet werden konnten. Bitte planen Sie Reisen oder Ausflüge ins Ausland, wo Sie Pass und/oder IDK benötigen, nicht in diesem Zeitraum.
Lieferung ins Passbüro (nur in Ausnahmefällen):
Werden die Ausweise ausnahmsweise ins Passbüro geliefert, können Sie diese 10 Arbeitstage nach der Erfassung der Biometriedaten am Abholschalter abholen. Dafür braucht es keinen Termin und Sie müssen auch kein Ticket ziehen. Sie können die Ausweise auch von einer Vertretung abholen lassen, sofern diese eine schriftliche Vollmacht vorweist.
Eine Lieferung der Ausweise ins Passbüro ist nicht günstiger, als der Versand an die Privatadresse.
Online-Antrag
Austauschpass
Ein zweiter Pass (Austauschpass) kann ausgestellt werden, wenn zum Beispiel Visa und Einträge im bestehenden Pass das Reisen erschweren. Der Pass, der nicht verwendet wird, ist jedoch im Passbüro zu hinterlegen. Es ist nicht erlaubt, zwei Pässe gleichzeitig auf sich zu tragen. Wird dies missachtet, schliesst das Passbüro jede Haftung aus.
Kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden, bewilligt das Passbüro ausnahmsweise auch eine anderweitige Hinterlegung (zum Beispiel beim Arbeitgeber oder bei einem Reisebüro).
Wer einen Austauschpass beantragt wird gebeten, das entsprechende Gesuchsformular auszufüllen und im Original zum Termin mitzubringen.
Kontakt
Passbüro
8005 Zürich
Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.
Ausweise online beantragen:
- www.schweizerpass.ch
- rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr
Schalteröffnung:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend