Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.
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Voraussetzungen
Sie können in Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch für eine Einbürgerung stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie leben seit mindestens 2 Jahren in Ihrer Gemeinde.
- Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen.
- Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Verfahren
Zuständig für die Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Das Zürcher Kantonsbürgerrecht erhalten Sie automatisch mit dem Gemeindebürgerrecht.
Ihre Wohngemeinde teilt Ihnen mit, welche Dokumente notwendig sind. Ihre Wohngemeinde beantwortet Ihnen auch weitere Fragen zum Verfahren.
Bisheriges Bürgerrecht
Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor der Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.
Gebühren
Für die Einbürgerung kann Ihre Gemeinde eine Gebühr verlangen. Personen unter 25 bezahlen die halbe Gebühr der Gemeinde. Personen unter 20 bezahlen keine Gebühr.
Fragen Sie Ihre Gemeinde.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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