Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.

Voraussetzungen

Sie können in Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch für eine Einbürgerung stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
  • Sie leben seit mindestens 2 Jahren in Ihrer Gemeinde.
  • Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen.
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.

Verfahren

Zuständig für die Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Das Zürcher Kantonsbürgerrecht erhalten Sie automatisch mit dem Gemeindebürgerrecht.

Ihre Wohngemeinde teilt Ihnen mit, welche Dokumente notwendig sind. Ihre Wohngemeinde beantwortet Ihnen auch weitere Fragen zum Verfahren. 

Bisheriges Bürgerrecht

Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor der Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.

Gebühren

Für die Einbürgerung kann Ihre Gemeinde eine Gebühr verlangen. Personen unter 25 bezahlen die halbe Gebühr der Gemeinde. Personen unter 20 bezahlen keine Gebühr. 

Fragen Sie Ihre Gemeinde.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
Route (Google)


Postadresse

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 81

Telefon

Telefonische Auskunft

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 16:00 Uhr

E-Mail

einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch

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