Bürgerrechtsnachweis

Was ist ein Bürgerrechtsnachweis?

Im Bürgerrechtsnachweis sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben. 

Sind Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet?

Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen. Ihre Frau oder Ihr Mann muss schon bei der Heirat Schweizerin oder Schweizer gewesen sein. 

Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann selbst eingebürgert wurde, müssen Sie mit dem Gesuch einen Bürgerrechtsnachweis einreichen. 

Bürgerrechtsnachweis bestellen

Sie können den Bürgerrechtsnachweis beim Zivilstandsamt Ihres Bürgerortes bestellen. In der Regel verlangt das Zivilstandsamt eine Gebühr. 

Wenn Sie im Ausland wohnen, fragen Sie die zuständige Schweizer Vertretung.

 

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
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8090 Zürich

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+41 43 259 83 81

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E-Mail

einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch

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