Interessenabwägung im Lärmschutz
Bauprojekte an lärmigen Lagen stellen für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Werden trotz aller möglichen Optimierungen die Immissionsgrenzwerte überschritten, muss ein überwiegendes Interesse nachgewiesen werden, um das Vorhaben ausnahmsweise bewilligen zu können.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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