Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen
Planungsbedingte Vorteile bei Einzonungen werden seit dem 1. Januar 2021 durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Auch bei Auf- und Umzonungen erfolgt ein Ausgleich, sofern eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung entsprechend angepasst hat und die definierten Schwellenwerte überschritten werden.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr