Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen

Planungsbedingte Vorteile bei Einzonungen werden seit dem 1. Januar 2021 durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Auch bei Auf- und Umzonungen erfolgt ein Ausgleich, sofern eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung entsprechend angepasst hat und die definierten Schwellenwerte überschritten werden.

Datum
4. April 2021
ZUP-Nr.
99
Themen
Raumplanung
Autor/Autorin
Corinne Hafen
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 99: Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 99: Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen
Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 99: Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: