Biologische Sicherheit und biologische Schädlingsbekämpfung: Umgang mit Organismen in der Umwelt
Bei der biologischen Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft werden lebende Organismen als Nützlinge zur Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt. Gemäss Freisetzungsverordnung muss beim Umgang mit Organismen in der Umwelt jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet werden, damit die Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle den Menschen und die Umwelt nicht gefährden oder belästigen können. Wer Organismen freisetzt, auch zu einem «guten Zweck», muss sich in jedem Fall über die möglichen Folgen Gedanken machen
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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