Bekämpfung von Schiesslärm nach der Sanierungsphase: Wie weiter mit dem 300-m-Schiessen?
Nach der Sanierung der Schiessanlagen sind die Lärmgrenzwerte im Kanton Zürich grösstenteils eingehalten. Doch wenn der Schiesslärm im Sinne des Vorsorgeprinzips weiter reduziert werden soll, reichen Sanierungen nicht mehr aus. Mittelfristig sind neue Lösungen gesucht, nicht zuletzt wegen des anhaltenden Siedlungswachstums.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr