Bauabfall

Über zwei Drittel der Abfälle im Kanton Zürich sind Bauabfälle. Ein grosser Teil davon wird als Baustoffe oder Wertstoffe wiederverwertet. Mit diesem «Urban Mining» können Kiesvorräte und Deponievolumen geschont werden.

Baustoffkreislauf

Das Bauwerk als Rohstofflager

In unseren Gebäuden, Strassen und anderen Bauten lagern grosse Mengen an mineralischen Rohstoffen. Beim Um- oder Rückbau von Bauwerken fallen grosse Mengen dieser Materialien als Bauabfälle an. Die Verwertung von Bauabfällen hat sich in der Bauwirtschaft etabliert. Im Kanton Zürich werden heute über 80 Prozent der mineralischen Bauabfälle als Baustoffe verwertet.

So wird beispielsweise aufbereiteter Beton- und Mischabbruch zur Herstellung von Beton eingesetzt. Im Strassenbau wird aufbereiteter Ausbauasphalt eingesetzt. Auch Bauabfälle von belasteten Standorten können nach vorgängiger Behandlung verwertet werden. Mehrere 100 Tonnen Schadstoffe werden so jährlich aus der Umwelt entfernt.

Entsorgungskonzept

Für Bautätigkeiten (Um- und Rückbau), bei denen Schadstoffe zu erwarten sind oder erhebliche Abfallmengen anfallen, sollte bereits in der Projektphase ein Entsorgungskonzept nach Art. 16 der Abfallverordnung (VVEA) erarbeitet werden. Das gehört zur Grundlage für Ausschreibungen und Werkverträge. Das für alle Bauabfälle erforderliche Entsorgungskonzept dürfte zu einer noch höheren stofflichen Verwertung und zu «sauberen Kreisläufen» führen.

Rück- und Umbau

Mineralische Bauabfälle 

Mineralische Bauabfälle (Bauschutt) machen neben Aushub- und Ausbruchmaterial den grössten Teil der Bauabfälle aus. Sie werden unterteilt in die Fraktionen Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch.

Die Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien (BAFU, 2023), die Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial (BAFU, 2021) sowie die Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen (BAFU, 2020) sind in Teilen des Moduls Bauabfälle des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zur Vollzugshilfe für die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) geregelt.

In diesem Modul zu den Bauabfällen, werden die gesetzlichen Grundlagen zur Entorgung von Bauabfällen erläutert. Insbesondere werden Vorgaben zur Schadstoffermittlung und zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes festgelegt und die Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen geregelt. Weiter werden die Verwertungsmöglichkeiten von Aushub- und Ausbruchmaterial und mineralischem Rückbaumaterial konkretisiert.

Ein Haufen von mineralischen Bauabfälle. Diese werden gesammelt, sortiert und zu Bauprodukten aufbereitet.
Mineralische Bauabfälle werden gesammelt, sortiert und zu Bauprodukten aufbereitet. Quelle: Franz Rindlisbacher

Bausperrgut

Bausperrgut bezeichnet ein Gemisch aus verschiedenen Bauabfällen wie Holz, Metall, Kunststoff und mineralischen Anteilen. Bausperrgut muss in geeigneten Anlagen sortiert werden. Ziel ist es, eine hohe Verwertung zu erreichen und Schadstoffe aus dem Baustoffkreislauf zu entfernen.

Ein Haufen von Bausperrgut, der ein Gemisch aus verschiedenen Bauabfällen wie Holz, Metall, Kunststoff und mineralischen Anteilen darstellt.
Bausperrgut kann weiter sortiert werden, um Wertstoffe zurückzugewinnen. Quelle: Franz Rindlisbacher

Sonderabfälle

Beim Bau und Rückbau fallen auch Sonderabfälle an. Es handelt sich um Bauabfälle, die aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften eine besondere Gefahr für die Umwelt darstellen. Sonderabfälle müssen bei Bauarbeiten von den übrigen Abfällen getrennt und separat entsorgt werden.

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemäss Art. 12 und Art. 17 der Abfallverordnung (VVEA) müssen Bauabfälle getrennt und möglichst weitgehend der Wiederverwertung zugeführt werden. Die Behörde kann eine weitergehende Trennung der Abfälle auf der einzelnen Baustelle verlangen, wenn dadurch zusätzliche Anteile der Abfälle verwertet werden können. Die Kosten, um Bauabfälle zu sortieren, zu verwerten, zu behandeln oder abzulagern, müssen in der Regel durch die Inhaber getragen werden (Verursacherprinzip).

Bauabfallanlagen

Bauabfälle werden in Bauabfallanlagen in einem ersten Schritt gesammelt, sortiert und aufbereitet. Danach werden einzelne Fraktionen weiter behandelt und zu neuen Produkten verarbeitet, andere Fraktionen werden verbrannt oder deponiert.

Bauabfallanlagen, welche kontrollpflichtige Abfälle oder grössere Mengen entgegennehmen, brauchen eine Bewilligung des AWEL. 

Merkblätter

Merkblatt: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Merkblatt: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Merkblatt: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Januar 2015
Autor/in
Baudirektion

Das Merkblatt «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» enthält Informationen zum Rückbau (Gebäudecheck) und zur Art beziehungsweise Klassierung anfallender Abfallfraktionen und deren Entsorgungswege.

Merkblatt: Aushub und andere Abfälle mit hohem TOC – Beurteilung der umweltgerechten Entsorgung

Merkblatt: Aushub und andere Abfälle mit hohem TOC – Beurteilung der umweltgerechten Entsorgung
Merkblatt: Aushub und andere Abfälle mit hohem TOC – Beurteilung der umweltgerechten Entsorgung
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
November 2020
Autor/in
Baudirektion

Bauteilbörsen und Bauteilvermittlung

Bauteile beim Um- und Rückbau wieder- und weiterverwenden statt wegwerfen.

Zürcher Umweltpraxis (ZUP)-Artikel Nr. 95: Bauteile wiederverwenden statt wegwerfen

Zürcher Umweltpraxis (ZUP)-Artikel Nr. 95: Bauteile wiederverwenden statt wegwerfen
Zürcher Umweltpraxis (ZUP)-Artikel Nr. 95: Bauteile wiederverwenden statt wegwerfen

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft

Adresse

Weinbergstrasse 34
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 39 49

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

+41 43 259 39 84

Kontaktperson André Leumann

E-Mail

andre.leumann@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: