Die beim Bauen anfallenden Abfälle machen den grössten Abfallstrom aus. Während Boden und unverschmutzter Aushub direkt für Bodenaufwertungen und Auffüllungen von Kiesgruben verwendet werden können, müssen andere Bauabfälle zuerst in Bauabfallanlagen aufbereitet werden.
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Aufbereitung von Bauabfällen
Wenn Häuser abgebrochen, Strassen erneuert oder Brücken saniert werden, fallen grosse Mengen an mineralischen Bauabfällen an. In Bauabfallanlagen wird aus Beton- und Mischabbruch sowie Ausbauasphalt wieder Gesteinskörnung für Beton und Belag sowie für ungebundene Anwendungen hergestellt. In vielen Anwendungen kann so Kies aus der Kiesgrube ersetzt werden.
Gemischte Bauabfälle (Bausperrgut) werden in Bauabfallanlagen in verschiedene Materialkategorien wie zum Beispiel Bauschutt, Holz, Metall, Gips, Glas, Karton, Kunststoffe oder brennbare Abfälle aufgetrennt. Dafür stehen heute viele verschiedene Aufbereitungsmethoden und Trennverfahren zur Verfügung. Ziel ist es, eine hohe Verwertung zu erreichen und Schadstoffe aus dem Baustoffkreislauf zu entfernen.
Bauabfälle, welche stärker mit Schadstoffen belastet sind, werden in speziellen Waschanlagen gereinigt und aufbereitet, um auch hier den Anteil an zu deponierendem Material möglichst klein zu halten.
Bewilligungspflicht
Bauabfallanlagen, welche mehr als 10'000 Tonnen Bauabfälle pro Jahr verarbeiten, benötigen eine abfallrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung. Zudem müssen alle Abfallanlagen, welche jährlich mehr als 100 Tonnen Abfälle annehmen, dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ein Betriebsreglement vorlegen. Werden Abfälle angenommen, die durch die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt sind, braucht es zusätzlich eine VeVA-Bewilligung.
Übersicht Bewilligungspflicht für Bauabfallanlagen
< 10'000 Tonnen | nein | keine abfallrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung erforderlich (aber evtl. gewässerschutzrechtliche Bewilligung) |
---|---|---|
< 10'000 Tonnen |
ja | VeVA-Bewilligung |
> 10'000 Tonnen | nein | abfallrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung |
> 10'000 Tonnen | ja | abfallrechtliche Betriebsbewilligung mit integrierter VeVA-Bewilligung |
Stand der Technik
Für die Behandlung von Bausperrgut wurde 2014 der Stand der Technik ermittelt und beschrieben. 2016 wurde der Inhalt auf die neue Abfallverordnung VVEA angepasst. Die Publikation dient Behörden und Gesuchstellern sowie Verfügungsadressaten bei der Beurteilung der technischen Anforderungen an die mechanische Aufbereitung von Bausperrgut.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft
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