In Baubewilligungsgesuchen muss beschrieben sein, ob bei Um- und Rückbauten schadstoffbelastete Bauabfälle anfallen und wie sie entsorgt werden. Das Entsorgungskonzept gibt Auskunft darüber, welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind.
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Dokumentation der erwarteten Bauabfälle
Bei Bauten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit gefährlichen Schadstoffen wie Asbest, polychlorierten Biphenylen (PCB), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Blei gerechnet werden.
Mit einem Entsorgungskonzept muss die Bauherrschaft dokumentiert werden, welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind. Falls eine Baute oder Anlage vor 1990 erstellt wurde, sind hierfür Schadstoffuntersuchungen der Gebäudesubstanz erforderlich. In besonders relevanten Fällen werden die Schadstoffgutachten und Entsorgungskonzepte von befugten Fachpersonen aus dem Fachbereich Rück- und Umbau geprüft.
Ist die Baubewilligung erteilt, müssen die Schadstoffe im Zuge der Bauarbeiten gemäss Entsorgungskonzept entfernt und entsorgt werden. Nach Ende der Bauarbeiten hat die Bauherrschaft nachzuweisen, dass die belasteten Bauabfälle fachgerecht ausgebaut und umweltgerecht entsorgt wurden.
Nutzen des Entsorgungskonzepts
Die vorgängige Abklärung der Schadstoffsituation nützt der Bauherrschaft, weil sie Kostentransparenz schafft und die Planungssicherheit erhöht. Sie dient den Unternehmern als Grundlage, die Gefahren für die Arbeitnehmenden zu beurteilen und Massnahmen zu ihrem Schutz sicherzustellen.
Das Entsorgungskonzept wirkt auch auf die nachgelagerten Prozesse wie die Aufbereitung und Verwertung der Rückbaustoffe, indem es sie von Schadstoffen entlastet.
Stoffliche Verwertung von Rückbaustoffen
Im Kanton Zürich fallen jährlich rund 2,7 Millionen Tonnen Rückbaustoffe an. Sie gilt es so weit wie möglich und sinnvoll stofflich zu verwerten. Mit den geforderten Angaben zu den Bauabfällen will der Gesetzgeber die Kreislaufwirtschaft bei Baumaterialien stärken. Durch die frühzeitige Ermittlung und Entsorgung von Schadstoffen können einwandfreie wiederverwertbare Rückbaustoffe produziert werden.
Wer kann Untersuchungen durchführen und Entsorgungskonzepte verfassen?
Sowohl die Durchführung von Schadstoffuntersuchungen als auch das Verfassen von Entsorgungskonzepten erfordern fundiertes Fachwissen. Die notwendigen Arbeiten sind von ausgewiesenen Fachleuten durchzuführen. Sie benötigen eine entsprechende Ausbildung, das notwendige Wissen und ausreichende Erfahrung.
Listen der Fachpersonen, die diese Anforderungen erfüllen, sind auf der Informationsplattform Forum Asbest Schweiz (FACH), beim Schweizer Fachverband Gebäudeschadstoffe (FAGES) und bei der Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS) zu finden.
Liste der Fachpersonen für die Private Kontrolle 3.11 (Rück- und Umbau)
Fachpersonen mit der Befugnis zur Privaten Kontrolle von Entsorgungskonzepten in Baubewilligungen im Kanton Zürich sind auf folgender Liste zu finden:
Beendigung von Auskünften aus dem Spritzasbestkataster im Kanton Zürich
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Merkblatt: Private Kontrolle beim Rück- und Umbau PDF | 6 Seiten | Deutsch | 883 KB
- Download Textbausteine zum Merkblatt: Private Kontrolle beim Rück- und Umbau DOCX | Deutsch | 15 KB
- Download AWEL-Entsorgungstabelle (empfohlene Vorlage) XLSX | Deutsch | 46 KB
- Download Merkblatt zur Entfernung von EPS-gedämmten Fassaden bei Sanierungen und beim Rückbau (AWEL & EPS Schweiz 2022) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
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