Dieses Kapitel gibt eine kurze Übersicht, wie SEBE funktioniert. Die einzelnen Schritte werden weiter unten in dieser Wegleitung ausführlich beschrieben.
SEBE bietet Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderung. SEBE unterstützt, wenn keine andere Stelle die notwendige Begleitung und Betreuung finanziert.
Menschen mit Behinderung können über SEBE Digital Begleitung und Betreuung beantragen. SEBE Digital ist eine Online-Plattform. Zuerst erstellen Menschen mit Behinderung ein Login für den Zugang zu SEBE Digital. Weitere Informationen sind in Kapitel 3 beschrieben.
Nach dem Login stellen Menschen mit Behinderung den ersten Teil des Antrags. Dafür geben sie auf SEBE Digital erste Informationen zu ihrer Person ein. Sie teilen beispielsweise mit, ob sie eine Rente oder Hilflosenentschädigung beziehen. Die Abklärungsstelle prüft die Angaben und schaut, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Falls ja, erhält der Mensch mit Behinderung den SEBE-Fragebogen. Weitere Informationen sind in Kapitel 4.1 beschrieben.
Nun startet der zweite Teil des Antrags. Im SEBE-Fragebogen gibt der Mensch mit Behinderung an, wie viel Begleitung und Betreuung er braucht (Selbsteinschätzung). Eine andere Person ergänzt diese Selbsteinschätzung (ergänzende Sicht). Menschen mit Behinderung können den SEBE-Fragebogen digital ausfüllen oder auf Papier ausdrucken und ausfüllen. Danach geht der Fragebogen an die Abklärungsstelle zurück. Weitere Informationen sind in Kapitel 4.2 beschrieben.
Die Abklärungsstelle liest den ausgefüllten SEBE-Fragebogen und die eingereichten Unterlagen. Sie klärt offene Punkte telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Hat die Abklärungsstelle alles geklärt, stellt sie dem Menschen mit Behinderung einen Abklärungsbericht zu. Danach stellt die Abklärungsstelle einen Voucher aus. Darauf steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung der Mensch mit Behinderung beziehen kann. Weitere Informationen sind in Kapitel 5 beschrieben.
Der Mensch mit Behinderung kann selbst entscheiden, bei wem er den Voucher einsetzen möchte. Es gibt zwei Möglichkeiten: Ambulante Anbietende und Privatpersonen. Privatpersonen sind Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung, die vom Kantonalen Sozialamt als Anbietende anerkannt sind. In eine Institution kann man ohne Voucher eintreten. Weitere Informationen zum Voucher sind in Kapitel 7 und zu den Anbietenden in Kapitel 8 beschrieben.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
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