Antrag Teil 2: Bedarf angeben

Kapitelnummer
4.2
Publikationsdatum
21.12.2023
Kapitel
Antrag stellen
Unterkapitel
Antrag Teil 2: Bedarf angeben
Gültig seit / in Kraft seit
1.1.2024

Im Teil 2 geben Menschen mit Behinderung ihren Bedarf mit dem SEBE-Fragebogen an. Sie kennen ihre eigene Situation am besten. Der SEBE-Fragebogen klärt ab, wie viel Unterstützung jemand wegen einer Behinderung braucht. Der SEBE-Fragebogen wurde für das Kantonale Sozialamt entwickelt und stützt sich auf eine wissenschaftliche Grundlage.

Der SEBE-Fragebogen wird auf SEBE Digital freigeschaltet. Der SEBE-Fragebogen kann auch als PDF-Formular oder auf Papier zugestellt werden. Der Mensch mit Behinderung muss den SEBE-Fragebogen ausfüllen. Er macht Angaben zu verschiedenen Bereichen des Lebens wie beispielsweise «Gesundheit und Selbstfürsorge» oder «Alltag». Er gibt an, zu welchen Uhrzeiten er Unterstützung braucht und ob der Bedarf immer gleich oder schwankend ist. Weiter macht er Angaben zu Hilfsmitteln und Leistungen anderer Versicherungen. Die Angaben müssen wahr sein.

Die Bedarfsangaben werden durch eine zweite Person ergänzt (ergänzende Sicht). Der Mensch mit Behinderung entscheidet, wer diese zweite Person sein soll. Die ergänzende Sicht soll eine zweite Sichtweise einbringen. Es soll nichts Wichtiges vergessen gehen. So kann die SEBE-Abklärungsstelle den Unterstützungsbedarf besser feststellen. Der Mensch mit Behinderung gibt an, ob er mit der ergänzenden Sicht einverstanden ist oder nicht.

Am Schluss des SEBE-Fragebogens wird der Mensch mit Behinderung über das weitere Vorgehen informiert. Er reicht den vollständigen SEBE-Fragebogen bei der Abklärungsstelle ein.
 

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