Im Teil 1 des Antrags geht es um persönliche Angaben und die aktuellen Leistungen:
- Personalien und Kontaktangaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Bestehende Leistungen: Rentenentscheid der IV, Unfall- oder Militärversicherung, Informationen zu Hilflosenentschädigung, IV-Assistenzbeitrag und entsprechende Nachweise
- Beistandschaft (falls vorhanden): Personalien der Beistandsperson, Kontaktangaben, Ernennungsurkunde Beistandschaft
- Menschen mit Behinderung, die wegen versicherungsrechtlichen Gründen keine Rente oder Hilflosenentschädigung erhalten: Nachweise für Behinderung und Anspruchsberechtigung gemäss Absprache mit der Abklärungsstelle
Die Abklärungsstelle prüft beim Teil 1 des Antrags, ob eine Person grundsätzlich Anspruch auf SEBE-Leistungen hat. Die Voraussetzungen stehen in § 5 des Selbstbestimmungsgesetzes. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Mensch mit Behinderung den SEBE-Fragebogen für die Abklärung. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Person darüber informiert. Sie kann eine Verfügung verlangen, wenn sie damit nicht einverstanden ist.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr