Ein Voucher ist ein Zahlungsmittel für Begleitung und Betreuung. Im Voucher steht die Unterstützung, die wegen einer Behinderung über SEBE bezahlt wird. Diese Unterstützung wird in Stunden angegeben.
Menschen mit Behinderung können den Voucher bei ambulanten Anbietenden und Bezugspersonen einsetzen. Bezugspersonen sind Privatpersonen, die vom Kantonalen Sozialamt als Anbietende anerkannt sind. Sie vereinbaren mit den ambulanten Anbietenden oder der Bezugsperson, wie viele Stunden für Begleitung und Betreuung diese erbringen sollen. Danach können Menschen mit Behinderung die Stunden mit dem Voucher begleichen. Die geleisteten Stunden werden von ihrem Voucher-Konto abgezogen. Das Kantonale Sozialamt rechnet direkt mit den Anbietenden oder Bezugspersonen ab. Menschen mit Behinderung bekommen also keine Rechnungen. Sie können ihr Stundenguthaben jederzeit auf ihrem Voucher-Konto einsehen. Für Menschen, welche SEBE Digital nicht nutzen können, werden Alternativen angeboten.
Drei SEBE-Voucher
Es gibt drei verschiedene Voucher bei SEBE für Begleitung und Betreuung. Einer für «Alltag und Privatleben», einer für «Freizeit und Gesellschaft» sowie einer für «Zukunft und Veränderung». Sie werden hier beschrieben:
Voucher «Alltag und Privatleben»
Dieser Voucher dient dazu, alltägliche Aufgaben zu erledigen, sich um sich selbst zu sorgen und das Privatleben zu gestalten.
Leistungen | «Wohnen», «Familie, Freundschaft und Sexualität», «Gesundheit und Selbstfürsorge» und «Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV)». |
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Höhe | Die Anzahl Stunden ist pro Kalenderjahr angegeben. |
Gültigkeit | Der Voucher «Alltag und Privatleben» gilt in der Regel so lange, bis es zu einer erneuten Abklärung kommt. Die Abklärungsstelle kann den Voucher befristen, also zeitlich einen Endpunkt setzen. |
Gutschrift | Die jährlichen Stunden vom Voucher werden gleichmässig auf die Monate verteilt. Jeden Monat erhält die Person Stunden auf ihrem Voucher-Konto (Gutschrift). Die Stunden müssen nicht vor der nächsten Gutschrift bezogen werden. Das Stundenguthaben auf dem Voucher-Konto kann maximal in der Höhe von zwei Gutschriften sein. Hat das Stundenguthaben diese Obergrenze erreicht, wird die nächste Gutschrift angepasst. |
Spezielles | Der Voucher «Alltag und Privatleben» kann «Zusatzstunden» und/oder ein «Nachtpikett» umfassen:
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Voucher «Freizeit und Gesellschaft»
Leistungen | Dieser Voucher ist für die Freizeit und das gesellschaftliche Leben vorgesehen. |
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Höhe | Die Anzahl Stunden ist pro Kalenderjahr angegeben. |
Gültigkeit | Der Voucher «Freizeit und Gesellschaft» gilt in der Regel so lange, bis es zu einer erneuten Abklärung kommt. Die Abklärungsstelle kann den Voucher befristen, also zeitlich einen Endpunkt setzen. |
Gutschrift | Die jährlichen Stunden vom Voucher werden gleichmässig auf vier Gutschriften verteilt. Alle drei Monate erhält die Person neue Stunden auf ihrem Voucher-Konto (Gutschrift). Die Stunden müssen nicht vor der nächsten Gutschrift bezogen werden. Das Stundenguthaben auf dem Voucher-Konto kann maximal in der Höhe von acht Gutschriften sein. Hat das Stundenguthaben diese Obergrenze erreicht, wird die nächste Gutschrift angepasst. |
Voucher «Zukunft und Veränderung»
Dieser Voucher dient dazu, die Zukunft zu gestalten und Veränderungen im Leben umzusetzen.
Leistungen | Der Voucher kann jede Leistung abdecken («Wohnen», «Familie, Freundschaft und Sexualität», «Gesundheit und Selbstfürsorge», «Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV)» und «Freizeit»). Mit diesem Voucher erhält eine Person Begleitung und Betreuung bei einer grossen Lebensveränderung. Beispielsweise muss sie sich nach einem Umzug in der neuen Wohnumgebung zurechtfinden und kann das wegen ihrer Behinderung nicht selbstständig. |
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Höhe | Die Anzahl Stunden ist für den befristeten Zeitraum angegeben. |
Gültigkeit | Der Voucher «Zukunft und Veränderung» ist zeitlich befristet (maximal auf 18 Monate). |
Gutschrift | Der Mensch mit Behinderung erhält die Stunden einmalig mit einer Gutschrift. Nicht verbrauchte Stunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeit des Vouchers. |
Voucher einsetzen
Der Mensch mit Behinderung entscheidet, bei wem er den Voucher einsetzen möchte:
- Bei anerkannten ambulanten Anbietenden
- Bei Bezugspersonen (Privatpersonen, die vom Kantonalen Sozialamt als Anbietende anerkannt sind)
Der Mensch mit Behinderung kann Leistungen von verschiedenen ambulanten Anbietenden und/oder Bezugspersonen mit dem Voucher beziehen. Der Mensch mit Behinderung kann nur die Anzahl Stunden gemäss Voucher vereinbaren. Wenn der Voucher bei mehreren ambulanten Anbietenden oder Bezugspersonen eingelöst wird, müssen die Einsätze der einzelnen Anbietenden oder Bezugspersonen aufeinander abgestimmt sein. Der Mensch mit Behinderung sollte in diesem Fall über die geplanten Einsätze der ambulanten Anbietenden oder Bezugspersonen informieren.
Wer in eine Institution eintreten möchten, kann dies ohne Voucher tun.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr