SEBE für Menschen mit Behinderung

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Seit 2024 gibt es SEBE: Menschen mit Behinderung bestimmen selbst, von wem sie begleitet und betreut werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie SEBE nutzen können.

Hier können Sie sich bei Ihrem SEBE Digital Konto anmelden:

Haben Sie eine allgemeine Frage zu SEBE?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Von Montag bis Donnerstag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Möchten Sie eine persönliche Beratung?

Die SEBE-Beratungsstellen klären mit Ihnen Ihre persönliche Situation und helfen Ihnen zum Beispiel bei der Anmeldung. Die Beratung ist gratis. Machen Sie einen Termin ab.

Die Beratungsstellen kennen sich mit verschiedenen Behinderungsarten aus. Sie sind an verschiedenen Orten im Kanton Zürich. Wählen Sie hier die passende Beratungsstelle aus.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich

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Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster

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Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich

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Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster

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Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

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Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich

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Was ist SEBE?

SEBE ist ein neues System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Eine kurze Zusammenfassung und ein Video finden Sie auf der Übersichtsseite.
 

Für wen ist SEBE?

SEBE ist für Menschen, die wegen ihrer Behinderung eine Begleitung und Betreuung brauchen. Egal, wie viel Vermögen und Einkommen sie haben. SEBE bezahlt, wenn keine andere Versicherung die Begleitung und Betreuung voll bezahlt (zum Beispiel Krankenkasse oder Invalidenversicherung).

Das sind die Voraussetzungen für SEBE:

Vorteile:

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.

Vorteile:

  • Sie haben eine der folgenden Renten: IV-Rente, Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung.

Vorteile:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich.

Für Geflüchtete und Menschen unter 18 Jahre kann es Ausnahmen geben. Wenn Sie vor dem Rentenalter SEBE-Leistungen beziehen, erhalten Sie diese auch nach 65 Jahren weiter. Wer über 65 Jahre alt ist, kann sich aber nicht neu anmelden.

Was bezahlt SEBE?

Wenn Sie in einer Institution leben, dann wird im SEBE-System die Finanzierung der Leistungen wie bisher (Unterkunft, Verpflegung, Begleitung und Betreuung) sichergestellt.

Wenn Sie nicht in einer Institution leben, finanziert SEBE grundsätzlich Unterstützung für Begleitung und Betreuung in diesen Bereichen:

  • Alltag und Privatleben: alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten. Zum Beispiel Unterstützung beim Kochen, Einkaufen oder Rechnungen bezahlen.
  • Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel die Begleitung an ein Konzert oder zum Fussballverein.
  • Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen. Zum Beispiel einen Umzug planen oder das Zusammenleben mit dem Partner oder der Partnerin gestalten.

Was bezahlt SEBE bei Menschen mit Assistenzbeitrag der IV?

Menschen mit einem Assistenzbeitrag werden von der IV unterstützt. Grundsätzlich wird Ihr Unterstützungsbedarf dann durch die IV abgegolten und Sie erhalten darum keine zusätzliche Unterstützung durch SEBE. Es gibt aber zwei Ausnahmen:

Ausnahme 1: Unterstützung bei der Rolle als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

Sie brauchen Unterstützung als Arbeitgeberin und bei administrativen Arbeiten des Assistenzbeitrags? Dann müssen Sie im SEBE-Fragebogen nur einen Teil ausfüllen.

Ausnahme 2: Assistenzbeitrag ist gekürzt

Ihr Assistenzbeitrag wurde durch die Höchstgrenzen der IV gekürzt? Dann können Sie zusätzlich SEBE-Leistungen beantragen. Ob Ihr Assistenzbeitrag gekürzt ist, können Sie im Berechnungsblatt der IV nachlesen. In diesem Fall müssen Sie den gesamten SEBE-Fragebogen ausfüllen. Die Abklärungsstelle prüft dann Ihren Bedarf.

 

SEBE unterstützt verschiedene Menschen mit Behinderung.

Ein paar Beispiele

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Saya ist Wäscherei-Mitarbeiterin, 25 Jahre alt und hat eine kognitive Behinderung, wohnt bei ihren Eltern.

Saya will mit ihrem Freund zusammenziehen.

  • Die IV bezahlt eine Rente.
  • Mit dem SEBE-Voucher kann sie Unterstützung für den Umzug und die Gestaltung des Zusammenlebens bekommen. Ein ambulanter Anbieter kann sie unterstützen.

Sascha ist Büro-Angestellte und 61 Jahre alt. Sascha ist gehörlos.

Sascha braucht mehr Übersetzungen in die Gebärdensprache.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Dolmetschende für die Gebärdensprache.
  • Die IV bezahlt höchstens 10 Stunden pro Monat. Damit sind die Kosten für die Übersetzungen in die Gebärdensprache nicht voll bezahlt. SEBE finanziert aber keine Dolmetschenden für die Gebärdensprache. Deshalb gibt der Kanton Zürich Sascha keinen SEBE-Voucher.

Luca ist Atelier-Mitarbeiter und 21 Jahre alt. Er ist Autist und, wohnt in einer Institution.

Luca braucht Unterstützung im Alltag.

  • Die IV bezahlt eine Rente.
  • SEBE bezahlt für Wohnen, Essen, Begleitung und Betreuung in der Institution.

Mike ist Programmierer und 38 Jahre alt. Er hat eine psychische Behinderung und Schwerhörigkeit. Mike wohnt in begleitetem Wohnen.

Mike möchte wieder in die eigene Wohnung zurück.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
  • Die Krankenkasse bezahlt die Psychiatrie-Spitex.
  • Manchmal geht es Mike plötzlich schlecht. Er ist in einer Krisensituation. Mit dem SEBE-Voucher kann Mike eine ambulante Anbieterin bezahlen, die bei Krisensituationen zu Hause vorbeikommt.

Aline ist Kulturschaffende und 48 Jahre alt. Sie ist Rollstuhlfahrerin, wohnt in einer eigenen Wohnung und wird von 4 Assistentinnen im Alltag unterstützt.

Aline braucht Hilfe bei ihren Aufgaben als Arbeitgeberin der Assistentinnen.

  • Die IV bezahlt Hilfsmittel, eine Hilflosen-Entschädigung und einen Assistenzbeitrag.
  • Die Krankenkasse bezahlt Spitex-Leistungen.
  • Weil Aline einen Assistenzbeitrag von der IV hat, werden Begleitung und Betreuung dadurch abgegolten. Aline kann nur SEBE-Leistungen für die Arbeitgeberrolle beantragen. Sie kann diese Leistung als Geldbetrag oder Voucher bekommen und damit ihre Schwester beauftragen. Diese macht mit Aline Arbeitspläne und Lohnabrechnungen.

Robin ist Florist und 42 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder im Schulalter. Robin lebt mit einer seltenen chronischen Krankheit. Diese zeigt sich durch Fatigue.

Robin braucht Unterstützung für Haushalt- und Familienarbeit.

  • Die IV bezahlt eine leichte Hilflosenentschädigung.
  • Robin bezahlt eine Haushalthilfe für stellvertretende Leistungen.
  • Mit dem SEBE-Voucher kann Robin Unterstützung bei der Haushalt- und Familienarbeit bekommen.

Wie bekommen Sie SEBE-Leistungen für zuhause?

Der Ablauf für SEBE-Leistungen für Menschen mit Behinderung

Anleitung

  1. Login für SEBE Digital erstellen

    SEBE Digital ist die Online-Plattform von SEBE. Auf SEBE Digital füllen Sie den SEBE-Fragebogen aus oder sehen Ihre Voucher. Sie brauchen für SEBE Digital ein AGOV-Login.

    Für das AGOV-Login brauchen Sie eine E-Mailadresse. Wenn Sie keine E-Mailadresse haben, kann eine Bezugsperson oder eine SEBE-Beratungsstelle unterstützen.

    Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung für das AGOV-Login:

    SEBE Digital ist noch im Aufbau und aktuell noch nicht durchgehend barrierefrei. Wir arbeiten daran.

  2. Antrag stellen

    Über SEBE Digital stellen Sie einen Antrag für SEBE-Leistungen. Dazu reichen Sie den Antrag in zwei Teilen ein.

    Antrag Teil 1: Anmelden

    Hier geben Sie weitere Informationen zu Ihrer Person und zu Leistungen, die Sie bereits beziehen. Zum Beispiel, ob Sie eine IV-Rente beziehen. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen für SEBE erfüllen.

    Antrag Teil 2: SEBE-Fragebogen

    Wenn Sie die Voraussetzungen für SEBE erfüllen, können Sie den zweiten Teil ausfüllen: den SEBE-Fragebogen. Sie geben an, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Die SEBE-Abklärungsstelle entscheidet, wie viel Unterstützung SEBE finanzieren kann.

    Hier können Sie ein Muster vom SEBE-Fragebogen anschauen. 

    Ein Hinweis: Dieser Fragebogen ist nur zum Anschauen. Er kann nicht der Abklärungsstelle eingereicht werden.

  3. Fragebogen auswerten und Leistungen festlegen

    Die SEBE-Abklärungsstelle prüft den SEBE-Fragebogen. In der Regel erhalten Sie eine Einladung zu einem Gespräch. Sie können eine Bezugsperson zum Gespräch mitbringen. Nach dem Gespräch entscheidet die Abklärungsstelle, wie viele Stunden SEBE finanzieren kann.

    Sie erhalten von der Abklärungsstelle einen Bericht. Sie können diesen Bericht lesen und Rückmeldungen dazu geben.

  4. SEBE-Voucher und Geldbetrag

    Wenn die Abklärungsstelle zu Ihrem Antrag Ja sagt, erhalten Sie in der Regel einen Voucher. Ein Voucher ist ein Gutschein. Auf dem Voucher steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung sie bekommen.

    Menschen mit Assistenzbeitrag der IV können anstelle eines Vouchers einen Geldbetrag bekommen. Den Geldbetrag können sie für Begleitung und Betreuung einsetzen.

  5. Voucher einlösen

    Den Voucher können Sie für Unterstützung von einem ambulanten Anbieter verwenden. Oder Sie können den Voucher bei Ihrer Bezugsperson einlösen. Sie können den Voucher auch aufteilen. Sie können zum Beispiel 200 Stunden bei einer ambulanten Anbieterin einlösen und 150 Stunden bei Ihrer Schwester oder Ihrem Vater.

    Voucher bei ambulanten Anbietenden einlösen

    Der Voucher kann bei ambulanten Anbietenden eingelöst werden. Das sind Organisationen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, die in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft leben. 

    Wenn Sie einen ambulanten Anbieter ausgewählt haben, nehmen Sie Kontakt auf. Danach schliessen Sie eine Einsatzvereinbarung ab. Darin sind die konkreten Leistungen geregelt. 

    Voucher bei Privatpersonen einlösen

    Sie können Ihren Voucher bei Privatpersonen einlösen. Damit sind in SEBE Personen aus Ihrem Umfeld gemeint. Eine Privatperson kann maximal 400 Stunden Begleitung und Betreuung pro Jahr über den Voucher abrechnen. Sie können auch mehrere Privatpersonen beauftragen.

    Sie schliessen mit den Privatpersonen eine Einsatzvereinbarung ab. Darin sind die Leistungen beschrieben, die die Privatperson übernimmt. 

    Privatpersonen müssen sich bei SEBE anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eintritt in eine Institution

Sie können wie bisher direkt und ohne Voucher in eine Institution eintreten.

Auf meinplatz.ch bieten Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung vielfältige Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote an:

Umzug

Machen Sie sich Gedanken über einen Umzug in eine selbstständige Wohnform? In diesem Merkblatt haben wir wichtige Informationen aufgeschrieben. Diese können Ihnen bei der Entscheidung und der Planung helfen:

Aktuelle Informationen und Feedback

SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?

  • Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.

Stimmen zu SEBE

Beim SEBE-Dialog haben verschiedene Personen den Start von SEBE diskutiert. Im Video sehen Sie eine Zusammenfassung.

Auf dem Bild sind sechs Personen mit einem Mikrofon zu sehen.

SEBE-Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle unterstützt Menschen mit Behinderung gratis, wenn es Konflikte mit Anbietenden bei SEBE gibt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SEBE-Schlichtungsstelle:

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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