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SEBE ist ein neues System für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich.
SEBE gibt es seit dem Jahr 2024.
Auf dieser Webseite lesen Sie:
Wie erhalten Sie Unterstützung von SEBE?
Haben Sie eine Frage zu SEBE?
Rufen Sie uns an:
Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.
Sie können von Montag bis Donnerstag anrufen,
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Möchten Sie eine Beratung zu SEBE?
Es gibt Personen, die Ihnen helfen.
Die Personen arbeiten auf Beratungs-Stellen von SEBE.
Die Personen kennen sich mit Behinderungen aus.
Sie hören Ihnen zu und klären Ihre Situation ab.
Die Personen helfen Ihnen,
zum Beispiel bei der Anmeldung.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung kostet nichts.
Die Beratung ist gratis.
Wie bekomme ich einen Termin?
Sie müssen einen Termin machen.
Rufen Sie bei einer Beratungs-Stelle an.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Fragen Sie nach einem Termin.
Wie finde ich die richtige Beratungs-Stelle?
Beratungs-Stellen gibt es an vielen Orten im Kanton Zürich.
Hier ist die Liste mit den Beratungs-Stellen:
autismus Schweiz
Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich
Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.
BFSUG-Beratung für Schwer-Hörige und Gehörlose
Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich
Fragile Suisse
Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich
insieme Dachverband Kanton Zürich
Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster
Pro Infirmis Zürich
Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich
Procap Zürich
Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster
Pro Mente Sana
Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich
Zürcher Sehhilfe
Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich
Für wen ist SEBE?
Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Unterstützung.
SEBE bezahlt Unterstützung,
wenn keine andere Versicherung voll bezahlt.
Zum Beispiel die IV oder die Krankenkasse.
SEBE bezahlt,
egal wie viel Geld und Vermögen Sie haben.
Können Sie auch daheim Unterstützung bekommen?
Ja. Sie können auch in Ihrer Wohnung Unterstützung bekommen.
Sie müssen nicht in einer Institution leben.
Was brauchen Sie für SEBE?
Vorteile:
- Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.
- Sie haben eine IV-Rente
oder eine Hilflosen-Entschädigung
oder eine Rente von der Militär-Versicherung
oder eine Rente von der Unfall-Versicherung. - Sie wohnen schon 2 Jahre im Kanton Zürich.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- Geflüchtete Menschen
- Menschen unter 18 Jahre
Diese Personen melden sich bei der Abklärungs-Stelle.
Wie bekommen Sie daheim Unterstützung?
Anleitung
-
Sie machen ein Login für SEBE Digital
SEBE Digital ist die Webseite von SEBE.
Auf dieser Seite können Sie zum Beispiel sich anmelden
oder einen Fragebogen ausfüllen.Wie melden Sie sich bei SEBE Digital an?
Sie brauchen für SEBE Digital ein Zürikonto.
Das Zürikonto ist ein Angebot vom Kanton Zürich im Internet.Über Zürikonto können alle Menschen und Firmen
mit dem Kanton in Kontakt kommen.Haben Sie schon ein Zürikonto?
Dann können Sie dieses benutzen.
Haben Sie kein Zürikonto?
Dann machen Sie ein neues Login.
Das Login heisst AGOV-Login.Was brauchen Sie für das AGOV-Login?
Für das AGOV-Login brauchen Sie ein Handy und eine E-Mail-Adresse.
Sie haben kein Handy
oder keine E-Mail-Adresse?Dann kann vielleicht eine Bezugs-Person helfen
oder eine Beratungs-Stelle von SEBE.Klicken Sie hier für die Liste mit allen Beratungs-Stellen.
Wir arbeiten daran,
dass auch SEBE Digital barrierefrei wird.Hier gibt es eine Hilfe für das AGOV-Login:
-
Sie stellen einen Antrag
Sie möchten einen Antrag für Unterstützung bei SEBE machen?
Dann melden Sie sich auf SEBE Digital an.Sie machen einen Antrag in zwei Teilen:
Antrag Teil 1: Sie melden sich an
Sie geben Informationen über sich an:
Zum Beispiel geben Sie an,
ob Sie eine IV-Rente bekommen.SEBE prüft dann,
ob Sie die Bedingungen für SEBE erfüllen.Schritt 2: Sie füllen den Fragebogen aus
Erfüllen Sie die Bedingungen für SEBE?
Dann können Sie den 2. Teil ausfüllen:
den Fragebogen von SEBE.Sie sagen im Fragebogen,
wie viel Unterstützung Sie brauchen.Sie können hier ein Beispiel vom SEBE-Fragebogen anschauen:
-
SEBE lädt Sie zu einem Gespräch ein
Die Abklärungs-Stelle von SEBE prüft Ihre Antworten im Fragebogen.
Die Abklärungs-Stelle lädt Sie wahrscheinlich zu einem Gespräch ein.
Sie können eine Bezugs-Person mitnehmen.
In dem Gespräch geht es um offene Fragen aus dem Fragebogen.Die Abklärungs-Stelle entscheidet dann,
wie viele Stunden SEBE bezahlen kann.Sie bekommen von der Abklärungs-Stelle einen Bericht.
Sie können diesen Bericht lesen
und Rückmeldungen geben. -
Sie bekommen einen Voucher von SEBE
Hat die Abklärungs-Stelle gesagt,
dass Sie ein Recht auf SEBE-Geld haben?Dann bekommen Sie einen Voucher.
Man sagt «Wautscher».
Ein Voucher ist ein Gutschein.
Sie sehen den Voucher auf der Webseite SEBE Digital.
Auf dem Voucher steht,
wie viel Stunden Unterstützung SEBE bezahlt.Bekommen Sie zu wenig Unterstützung?
Vielleicht denken Sie:
SEBE gibt mir zu wenig Unterstützung.Dann können Sie sich beschweren.
Sie haben 30 Tage Zeit.Sie beschweren sich bei einer besonderen Stelle.
Sie heisst Rekurs-Abteilung.Mehr Informationen gibt es auf einer Webseite vom Kanton:
Rekurs-Abteilung | Kanton Zürich (zh.ch)
-
Sie lösen den Voucher ein
Sie können selber bestimmen,
bei wem Sie den Voucher einlösen möchten.
Das heisst,
wem Sie den Gutschein geben möchten.Sie haben 2 Möglichkeiten:
1. Sie können den Voucher bei einem ambulanten Anbieter einlösen.
Ambulant heisst: ausserhalb von Institutionen.
Ambulante Anbieter sind Firmen, die Menschen mit Behinderung daheim unterstützen:- in ihrer eigenen Wohnung
- in einer Wohn-Gemeinschaft
- oder in der Familie
Was müssen Sie machen?
Sie schauen die Liste mit ambulanten Anbietern an.
Sie wählen einen aus.Nehmen Sie mit dem Anbieter Kontakt auf.
Sagen Sie dem Anbieter:
- wie viel Unterstützung Sie haben möchten.
- und welchen Voucher Sie dafür brauchen möchten
Passt der Anbieter?
Dann machen Sie mit ihm eine Einsatz-Vereinbarung.
Das ist ein Vertrag.
In der Einsatz-Vereinbarung schreiben Sie auf,
- wie viele Stunden der Anbieter Sie unterstützt.
- und wie er Sie genau unterstützt.
Sie beide unterschreiben die Einsatz-Vereinbarung.
Der Anbieter lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.
Das Kantonale Sozialamt prüft die Vereinbarung.
2. Sie können den Voucher bei einer Bezugs-Person einlösen.
Sie können den Voucher einer Bezugs-Person geben.
Eine Bezugs-Person ist jemand,
den Sie kennen.Zum Beispiel:
- ein Freund oder eine Bekannte
- oder jemand aus der Familie
Was müssen Sie machen?
Sie wählen eine Bezugs-Person.
Sie können auch mehr als eine Bezugs-Person wählen.Sie machen mit der Bezugs-Person eine Einsatz-Vereinbarung.
In der Einsatz-Vereinbarung steht:
Welche Hilfe Sie bekommen.Sie und die Bezugs-Person unterschreiben die Einsatz-Vereinbarung.
Die Privat-Person lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.
Das Kantonale Sozialamt prüft die Einsatz-Vereinbarung.Wichtig:
Die Bezugs-Person muss sich bei SEBE anerkennen lassen.
Das bedeutet:
SEBE muss sagen,
dass die Bezugs-Person für Sie arbeiten darf.Hier gibt mehr Informationen dazu:
Webseite für Privat-Personen.
Eintritt in eine Institution
Sie können weiterhin in eine Institution gehen.
Sie brauchen dafür keinen Voucher.
Haben Sie vorher den Voucher bei anderen Personen benutzt?
Oder bei einem ambulanten Anbieter?
Dann müssen Sie diese Einsatz-Vereinbarung zuerst kündigen.
Suchen Sie eine Institution zum Wohnen oder Arbeiten?
Auf der Webseite meinplatz.ch finden Sie viele Angebote:
Zum Beispiel:
- zum Wohnen
- zum Arbeiten
- Tages-Angebote
Die Angebote sind für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Die Angebote sind in der ganzen Schweiz.
Was bezahlt SEBE?
Wohnen Sie in einer Institution?
Dann bezahlt SEBE:
- Wohnen
- Essen und Trinken
- Unterstützung und Begleitung
SEBE bezahlt nicht auch noch eine Bezugs-Person oder einen ambulanten Anbieter.
Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung
oder wohnen Sie in einer Wohn-Gemeinschaft
oder wohnen Sie in einer Familie?
Dann bezahlt SEBE meistens die Unterstützung in diesen Bereichen:
1. Alltag und Privat-Leben:
SEBE bezahlt Unterstützung für Aufgaben im Alltag.
Zum Beispiel:
- Unterstützung beim Kochen
- Unterstützung beim Einkaufen
- Unterstützung beim Bezahlen von Rechnungen
2. Freizeit und Gesellschaft:
SEBE bezahlt Unterstützung für Freizeit-Aktivitäten.
Zum Beispiel:
- Begleitung zu einem Konzert
- Begleitung zum Fussball-Match
3. Zukunft und Veränderung:
SEBE bezahlt Unterstützung bei grossen Veränderungen in Ihrem Leben:
Zum Beispiel:
- Hilfe beim Zügeln
- Hilfe beim Zusammen-Leben mit dem Partner oder der Partnerin.
Brauchen Sie manchmal mehr Unterstützung
und manchmal weniger?
SEBE bezahlt auch,
wenn Sie mal mehr Unterstützung brauchen.
Zum Beispiel:
- wenn Sie in er Nacht Hilfe brauchen.
Dann zahlt SEBE einen Nacht-Pikett.
Dann ist eine Person in der Nacht für Sie da. - Oder wenn Sie in einer psychischen Krise sind.
Dann haben Sie das Recht auf ein Zusatz-Guthaben.
Das ist mehr Geld für Unterstützung.
SEBE bezahlt diese zusätzliche Unterstützung.
3 Beispiele
1. Saya arbeitet in einer Wäscherei und wohnt bei ihren Eltern.
Sie hat eine kognitive Behinderung und ist 25 Jahre alt.
Saya möchte jetzt mit ihrem Freund zusammenziehen.
- Saya bekommt eine Rente von der IV.
- Saya braucht Hilfe beim Kochen.
Ein ambulanter Anbieter kann ihr zum Beispiel helfen.
Das heisst: Eine Person kommt zu Saya nach Hause. - Saya kann die Person mit dem SEBE-Voucher bezahlen.
2. Luca ist 21 Jahre alt und wohnt in einer Institution.
Luca hat Autismus.
Menschen mit Autismus nehmen die Welt anders wahr.
Das heisst:
Sie hören, sehen, tasten und riechen anders
als die meisten anderen Menschen.
Luca braucht Unterstützung im Alltag.
- Die IV bezahlt Luca eine Rente.
- SEBE bezahlt für Wohnen, Essen und Unterstützung in der Institution.
3. Mike ist Programmierer und wohnt in begleitetem Wohnen.
Er hat eine psychische Behinderung und ist schwerhörig.
Mike möchte wieder eine eigene Wohnung haben.
- Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
- Die Kranken-Kasse gibt Geld für die Psychiatrie-Spitex.
Die Psychiatrie-Spitex hilft psychisch kranken Menschen daheim.
- Mike geht es aber manchmal plötzlich schlecht.
Er braucht dann eine Person, die ihm daheim hilft.
Das heisst ambulante Betreuung. - Mike kann mit dem SEBE-Voucher eine ambulante Betreuung bezahlen.
Haben Sie Probleme mit einem Anbieter?
Es gibt eine Schlichtungs-Stelle von SEBE.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung,
wenn Sie einen Konflikt mit einem Anbieter haben.
Die Hilfe kostet nichts.
Wer arbeitet bei der SEBE-Schlichtungs-Stelle?
Bei der Stelle arbeiten Fachleute,
die sich mit Menschen mit Behinderung gut auskennen.
Die Unabhängige Beschwerde-Stelle für das Alter,
kurz UBA,
führt die Schlichtungs-Stelle.
Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der Schlichtungs-Stelle:
Ihre Meinung ist wichtig
Wir möchten SEBE besser machen.
Wir möchten darum von Ihnen wissen:
Wie sind Ihre Erfahrungen mit SEBE?
Was funktioniert schon gut bei SEBE?
Was müssen wir anders machen?
Sie können uns schreiben:
Schicken Sie ein E-Mail.
Die Adresse ist:
info-sebe@sa.zh.ch
Sie können zu einem Treffen kommen:
Das nächste SEBE-Treffen ist
am 28. Oktober 2024.
Es ist um 17 Uhr.
Es ist im Volkshaus Zürich.
Es geht bis 19 Uhr.
Mehr Informationen und Anmeldung kommen hier später.
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Wir schreiben Ihnen dann,
wenn es Neuigkeiten über SEBE gibt.
Mehr Informationen finden sie auf der Webseite SEBE Aktuell:
Weiterführende Informationen
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE