SEBE für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache

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Es gibt ein neues Angebot für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich.

Das Angebot heisst SEBE.

Auf dieser Webseite lesen Sie:

Was ist SEBE?

Für wen ist SEBE?

Wie können Sie SEBE nutzen?

Was ist SEBE?

Im Kanton Zürich gibt es ein neues System.
Das System heisst SEBE.

SEBE finanziert Menschen mit Behinderung.
Das heisst:
Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.

Es gibt eine Übersichts-Seite zu SEBE.
Sie finden dort eine Zusammenfassung zu SEBE.
Dieser Link führt zu der Übersichtsseite.

Für wen ist SEBE?

Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Unterstützung.

SEBE bezahlt Unterstützung,
wenn keine andere Versicherung voll bezahlt.
Zum Beispiel die IV oder die Krankenkasse.

SEBE bezahlt auch,
wenn Sie viel Geld haben.

Das brauchen Sie für SEBE:

Vorteile:

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.
  • Sie haben eine IV-Rente
    oder eine Hilflosen-entschädigung
    oder eine Rente von der Militär-Versicherung
    oder eine Rente von der Unfall-Versicherung.
  • Sie wohnen schon 2 Jahre im Kanton Zürich.

Es gibt zwei Ausnahmen:

  • Geflüchtete Menschen
  • Menschen unter 18 Jahre

Die Ausnahmen bekommen nicht immer Unterstützung.

Haben Sie eine Frage?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.
Sie können von Montag bis Freitag anrufen,
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Was bezahlt SEBE?

Wohnen Sie in einer Institution?

Dann bezahlt SEBE:

  • Wohnen
  • Essen und Trinken
  • Unterstützung

Wohnen Sie nicht in einer Institution?

Dann bezahlt SEBE meistens die Unterstützung in diesen Bereichen:

  • im Alltag: Zum Beispiel bezahlt SEBE Unterstützung beim Kochen oder Einkaufen.
  • in der Freizeit: Zum Beispiel bezahlt SEBE, wenn eine Begleitung mit Ihnen an ein Konzert geht.
  • bei Veränderungen: Zum Beispiel bezahlt SEBE wenn Sie umziehen.
  • Für Personen im Assistenzbeitrag: SEBE bezahlt für Hilfe in der Rolle als Arbeitgeber.

Brauchen Sie manchmal mehr Unterstützung?

SEBE bezahlt auch,
wenn Sie mal mehr Unterstützung brauchen.
Zum Beispiel:

  • ein Nachtpikett.
    Das bekommen Sie, wenn Sie Unterstützung in der Nacht brauchen.
  • Oder wenn Sie in einer Krise Unterstützung brauchen.

Wichtige Informationen

Sind Sie jünger als 65 Jahre? 
Und bekommen Sie Unterstützung von SEBE?
Dann bekommen Sie die Unterstützung auch nach der Pensionierung (nach 65 Jahren).

Sind Sie älter als 65 Jahre? 
Dann können Sie sich nicht neu bei SEBE anmelden.

3 Beispiele

1. Saya arbeitet in einer Wäscherei und ist 25 Jahre alt.

Sie hat eine kognitive Behinderung und wohnt bei ihren Eltern.

Saya möchte jetzt mit ihrem Freund zusammenziehen.

  • Saya bekommt eine Rente von der IV.
  • Saya braucht Hilfe beim Kochen.
    Ein ambulanter Anbieter kann ihr zum Beispiel helfen.
    Das heisst: Eine Person kommt zu Saya nach Hause.
  • Saya kann die Person mit dem SEBE-Voucher bezahlen.

2. Luca ist 21 Jahe alt und wohnt in einer Institution.

Luca hat Autismus.
Menschen mit Autismus nehmen die Welt anders wahr.

Das heisst:
Sie hören, sehen, tasten und riechen anders
als die meisten anderen Menschen.

Luca braucht Unterstützung im Alltag.

  • Die IV bezahlt Luca eine Rente.
  • SEBE bezahlt für Wohnen, Essen und Unterstützung in der Institution.

3. Mike ist Programmierer und 38 Jahre alt.

Er hat eine psychische Behinderung und ist schwerhörig.
Mike wohnt im begleiteten Wohnen.

Mike möchte wieder eine eigene Wohnung haben.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
  • Die Kranken-Kasse gibt Geld für die Psychiatrie-Spitex.
    Die Psychiatrie-Spitex hilft psychisch kranken Menschen daheim.
  • Mike geht es aber manchmal plötzlich schlecht.
    Er braucht dann eine Person, die ihm daheim hilft.
    Das heisst ambulante Betreuung.
  • Mike kann mit dem SEBE-Voucher eine ambulante Betreuung bezahlen.

Brauchen Sie Beratung?

Haben Sie Fragen zu SEBE?
Sie können zu einer SEBE-Beratungs-Stelle gehen.

Auch Bezugs-Personen können dort Fragen stellen.

Hier ist eine Liste mit den Beratungs-Stellen:

Klicken Sie auf das Akkordeon-Element («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster

Zur Beratungsstelle

Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster

Zur Beratungsstelle

Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich

Zur Beratungsstelle

Wie bekommen Sie SEBE-Leistungen für zuhause?

Anleitung

  1. Sie machen ein Login für SEBE Digital (Zürikonto)

    Für SEBE  brauchen Sie SEBE Digital.
    Das ist die Webseite von SEBE.

    Für SEBE Digital brauchen Sie Sie zuerst ein Zürikonto.
    Das Zürikonto ist eine Webseite für alle Menschen,
    die im Kanton Zürich wohnen.
    Sie finden dort mehrere Angebote vom Kanton an einem Ort im Internet.

    Sie müssen für das Zürikonto ein Login machen.
    Das Login heisst AGOV.

    Was brauchen Sie für das AGOV-Login?

    Für das AGOV-Login brauchen Sie ein Handy und eine E-Mail-Adresse.

    Sie haben kein Handy?
    Dann können Sie einen Sicherheits-Schlüssel bestellen.
    Es wird alles auf der Login-Seite erklärt.

    Sie haben keine E-Mail-Adresse?
    Dann fragen Sie eine Bezugs-Person
    oder eine Beratungs-Stelle von SEBE um Hilfe.

    Klicken Sie hier für die Liste mit allen Beratungs-Stellen. 

    Hier ist eine Anleitung für das AGOV-Login,
    Die Anleitung ist nicht in Leichter Sprache.

  2. Sie stellen einen Antrag

    Schritt 1: Antrag einreichen

    Sie möchten einen Antrag für eine SEBE-Abklärung machen?
    Dann loggen Sie sich auf SEBE Digital ein.

    Sie geben persönliche Informationen an:

    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • Angaben zu Ihrer Rente oder Hilflosen-Entschädigung

    Schritt 2: SEBE-Fragebogen ausfüllen

    Sie erfüllen die Bedingungen für eine SEBE-Abklärung?
    Dann können Sie den SEBE-Fragebogen ausfüllen.

    Sie geben im Fragebogen an,
    wie viel Unterstützung Sie brauchen.

    Sie können hier ein Beispiel vom SEBE-Fragebogen anschauen:

  3. SEBE lädt Sie zu einem Gespräch ein

    Die SEBE-Abklärungs-Stelle prüft die Antworten im Fragebogen.

    Die Abklärungs-Stelle lädt Sie vielleicht zu einem Gespräch ein.
    Sie können eine Bezugs-Person mitnehmen.

    In dem Gespräch geht es um offene Fragen aus dem Fragebogen.

  4. Sie bekommen einen Voucher von SEBE

    Die Abklärungs-Stelle hat gesagt, dass Sie ein Recht auf SEBE-Geld haben?

    Dann bekommen Sie einen Voucher.
    Man sagt «Wautscher».
    Ein Voucher ist ein Gutschein.

    Auf dem Voucher steht, wieviel Stunden Unterstützung SEBE bezahlt.

    Sie bekommen zu wenig Unterstützung?

    Vielleicht denken Sie:
    Ich bekomme zu wenig Unterstützung von SEBE.

    Dann können Sie sich beschweren.

    Sie machen das bei einer besonderen Stelle.
    Sie heisst Rekurs-Abteilung.

    Mehr Informationen gibt es auf einer Webseite vom Kanton:

    Rekursabteilung | Kanton Zürich (zh.ch)

  5. Sie lösen den Voucher ein

    Sie können selber bestimmen,
    bei wem Sie den Voucher einlösen möchten.

    Sie haben 3 Möglichkeiten:

    Sie können den Voucher bei ambulanten Anbietern einlösen.

    Ambulant heisst: Unterstützung ausserhalb von Institutionen.
    Ambulante Anbieter kommen zu Ihnen nach Hause.

    Was müssen Sie machen?

    Sie schauen sich die Liste mit ambulanten Anbietern an.
    Sie wählen einen ambulanten Anbieter aus.

    Dann schicken Sie dem Anbieter ein Formular.
    Das ist wie ein Brief.

    Sie schreiben in dem Formular,
    wie viele Stunden Unterstützung Sie brauchen.

    Hier finden Sie das Formular:

    Sie machen mit dem Anbieter eine Einsatz-Vereinbarung.
    Das ist ein Vertrag.
    In der Einsatz-Vereinbarung schreiben Sie auf,
    wie viele Stunden der Anbieter Sie unterstützt.

    Der Anbieter lädt die Einsatz-Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.

    Sie können den Voucher bei einer Bezugs-Person einlösen.

    Sie können den Voucher einer Bezugs-Person geben.
    Diese bekommt dann Geld von SEBE.

    Eine Bezugs-Person ist eine Person aus Ihrem Umfeld.

    Zum Beispiel:

    • Freunde oder Bekannte
    • oder die Familie

    Sie können auch mehr als eine Bezugs-Person wählen.

    Was müssen Sie machen?

    Sie wählen eine Bezugs-Person.

    Wichtig:
    Die Bezugs-Person braucht eine SEBE-Anerkennung.
    Die Bezugs-Person heisst bei SEBE Privat-Person.

    Hier gibt mehr Informationen dazu:
    Webseite für Privat-Personen.

    Sie machen mit der Bezugs-Person eine Einsatz-Vereinbarung.
    Das heisst: Sie schreiben auf, wie die Bezugs-Person Sie unterstützt.

    Das Kantonale Sozialamt prüft dann:
    Passt die Vereinbarung zum Voucher?

    Wichtig:
    Eine Bezugs-Person kann höchstens 400 Stunden pro Jahr unterstützen.

    Sie können in eine Institution gehen.

    Sie können auch in eine Institution eintreten.

    Sie brauchen dafür keinen Voucher.

Haben Sie Probleme mit einem Anbieter?

Es gibt eine SEBE-Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen bei Problemen mit einem Anbieter. 
Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der SEBE-Schlichtungs-Stelle:

Ihre Meinung ist uns wichtig

Wir möchten SEBE besser machen.

Wir möchten darum von Ihnen wissen:
Was funktioniert schon gut bei SEBE?
Was müssen wir noch anders machen?

Sie können uns Ihre Meinung schreiben:

Schicken Sie ein E-Mail:
Die Adresse ist:
info-sebe@sa.zh.ch

Sie können zu unserem Treffen kommen.

Das nächste SEBE-Treffen ist
am 28. Oktober 2024.
Es ist um 17 Uhr.
Es ist im Volkhaus Zürich.
Es geht bis 19 Uhr.

Mehr Informationen und Anmeldung kommen hier später.

Sie können auch den Newsletter abonnieren.

Wir schreiben Ihnen dann,
wenn es Neuigkeiten über SEBE gibt.

Weiterführende Informationen

Klicken Sie auf das Akkordeon-Element («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)