SEBE-Wegleitung für begleitende und betreuende Privatpersonen

SEBE-Wegleitung für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen

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Änderungen

Datum Kapitel Änderung
20. November 2024 Kapitel 3 «Anerkennung als Privatperson» Strafregisterauszug: Es wurde festgelegt, dass dieser nicht älter als 2 Monate sein darf.
17. April 2024 Kapitel 3 «Anerkennung als Privatperson» Versicherungsschutz: Neu wird nur eine Haftpflichtversicherung vorausgestezt. 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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