Einleitung und Grundlagen

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Details

Kapitelnummer
1
Publikationsdatum
15. Dezember 2023
Kapitel
Einleitung und Grundlagen
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Menschen mit Behinderung ist gemäss Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNO-BRK) eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Chancengleichheit zu fördern. Die Teilhabe, Mitbestimmung und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung sind sicherzustellen, dazu gehört eine unabhängige Lebensführung und der Einbezug in die Gemeinschaft.

Die vorliegende Wegleitung über die Anerkennung von Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen, stützt sich auf das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (SLBG) vom 28. Februar 2022 sowie auf die Verordnung über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (SLBV) vom 19. April 2023. Das Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderung, selbst zu entscheiden, wo sie leben und wie sie begleitet und betreut werden möchten. Dazu erhalten sie sogenannte Voucher, auf denen in Stunden festgehalten ist, wieviel Begleitung und Betreuung sie zugute haben. Menschen mit Behinderung vereinbaren mit ambulanten Anbietenden oder Privatpersonen, wie viele Stunden sie begleitet und betreut werden sollen. Für diese Stunden können Menschen mit Behinderung ihren Voucher einsetzen.

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes am 1. Januar 2024 beginnt die gesetzliche Übergangsfrist von drei Jahren, während der im Grundsatz noch kein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht. Ab 1. Januar 2024 können Privatpersonen im Bereich Wohnen und der Freizeit für die Erbringung von Begleit- und Betreuungsleistungen anerkannt werden. Leistungen im Bereich Arbeit (ausserhalb von Institutionen gemäss IFEG) können hingegen ab 1. Januar 2024 nicht anerkannt werden.

Die Wegleitung gilt für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung gemäss SLBG begleiten und betreuen, die ausserhalb von Institutionen leben. Ambulante Anbietende, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen wollen, richten sich nach der «SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende».
 

Eine Privatperson bei SEBE ist:

  • eine Person aus dem Umfeld des Menschen mit Behinderung,
  • die den Menschen mit Behinderung bereits begleitet und betreut
  • oder mit ihm/ihr in Kontakt steht und zukünftig begleiten und betreuen wird.

Die Privatpersonen setzen sich in Einklang mit der UNO-BRK dafür ein, dass sie die Menschen mit Behinderung in ihrer Selbst- und Mitbestimmung sowie in ihrer Teilhabe und Wahlfreiheit unterstützen und befähigen. Sie stellen sicher, dass ihre Begleitung und Betreuung die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung unterstützt und fördert.

Das nachfolgende Bild zeigt den Ablauf für Privatpersonen bei SEBE:

Der Ablauf für Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung in SEBE begleiten und betreuen.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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