Einsatzvereinbarung zwischen Privatpersonen und Menschen mit Behinderung

Details

Kapitelnummer
4
Publikationsdatum
15. Dezember 2023
Kapitel
Einsatzvereinbarung zwischen Privatpersonen und Menschen mit Behinderung
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Übersicht Einsatzvereinbarung

Menschen mit Behinderung schliessen mit Privatpersonen, die sie begleiten und betreuen, Einsatzvereinbarungen ab. Diese regeln die Rahmenbedingungen für die Begleitung und Betreuung und den Umfang und Inhalt der Begleit- und Betreuungsleistungen.

In den Einsatzvereinbarungen werden die Grundsätze der Begleitung und Betreuung festgehalten und die Vertragsparteien regeln folgende Punkte:

  • Die konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen bezogen auf den Voucher.
  • Die Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten liegen kann. Beide Vertragsparteien können die Einsatzvereinbarung unabhängig voneinander unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats schriftlich kündigen.

In SEBE Digital ist das vom Kantonalen Sozialamt vorgegebene Formular für die Einsatzvereinbarung hinterlegt. Das Formular für die Einsatzvereinbarung ist zwingend zu verwenden.

Für die Einsatzvereinbarung ist eine Leistungsvereinbarung der Privatperson mit dem Kantonalen Sozialamt Voraussetzung. Die Einsatzvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Leistungsvereinbarung gekündigt wird oder die Privatperson ihre Anerkennung verliert.

Der Mensch mit Behinderung legt zur Klärung der Leistungen und zum Abschluss der Einsatzvereinbarung der Privatperson den Abklärungsbericht und Angaben zum Voucher offen. Der Mensch mit Behinderung muss nur diejenigen Teile des Abklärungsberichtes offenlegen, die für die Leistungserbringung notwendig sind.
 

Ausfertigung und Freigabe der Einsatzvereinbarung

Für die Ausfertigung einer Einsatzvereinbarung ist die Privatperson zuständig. Es ist für jeden Voucher je separat eine Einsatzvereinbarung auszufertigen.

Für die Einsatzvereinbarung sind zwingend die standardisierten Vorlagen auf SEBE Digital zu verwenden. Sind sich der Mensch mit Behinderung und die Privatperson einig, kann die Privatperson auf SEBE Digital die Vorlage entsprechend ausfüllen und daraus die Einsatzvereinbarung erstellen. Die unterschriebenen Einsatzvereinbarungen sind über SEBE Digital dem Kantonalen Sozialamt zuzustellen. Die Privatperson händigt dem Menschen mit Behinderung die unterschriebene Einsatzvereinbarung aus.

Änderungen in der Einsatzvereinbarung sind über SEBE Digital vorzunehmen. Es gilt derselbe Prozess wie bei der Erstellung einer neuen Vereinbarung. Ebenso ist eine Kündigung auf SEBE Digital mitzuteilen.
 

Freigabe der Einsatzvereinbarungen

Das Kantonale Sozialamt prüft die Einsatzvereinbarung. Insbesondere prüft es, ob die vereinbarten Begleit- und Betreuungsleistungen vom Voucher gedeckt sind. Nach erfolgter Freigabe kann der Mensch mit Behinderung Begleit- und Betreuungsleistungen im vereinbarten Umfang über den Voucher beziehen und die Privatperson diese mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen. Beginnt die Leistungserbringung vor der Freigabe durch das Kantonale Sozialamt, erbringt die Privatperson die Leistungen auf eigenes Risiko (vgl. Kapitel 5).

Kann das Kantonale Sozialamt die Einsatzvereinbarung nicht freigeben, erhält die Privatperson eine Mitteilung. Die Privatperson passt das Dokument oder die Dokumente entsprechend an und legt sie dem Menschen mit Behinderung erneut vor. Die angepassten Dokumente müssen dem Kantonalen Sozialamt nochmals zur Prüfung für die Freigabe eingereicht werden.
 

SEBE-Voucher

Menschen mit Behinderung erhalten einen oder mehrere SEBE-Voucher, die sie für Begleitung und Betreuung einsetzen können. Im Voucher steht der Unterstützungsbedarf, den sie in Stunden zugute haben und der über SEBE abgegolten werden kann. Bezieht ein Mensch mit Behinderung Leistungen, werden ihm Stunden vom Voucher abgebucht.
 

Wichtiger Hinweis:

Für jeden Voucher sind die Leistungen in einer separaten Einsatzvereinbarung zu regeln.

Drei Voucher-Typen

Es gibt drei verschiedene Voucher:

  • Alltag und Privatleben
  • Freizeit und Gesellschaft
  • Zukunft und Veränderung

Weitere Informationen zum Voucher sind dem «Anhang Voucher» zu entnehmen.

Einsatz des Vouchers

Menschen mit Behinderung können den Voucher bei einem oder mehreren Anbietenden (Organisationen) oder Privatpersonen einsetzen. Sie können einen Voucher also auf verschiedene Privatpersonen und Anbietende aufteilen. Nicht möglich ist die Kombination mit Wohnen in Institutionen gemäss IFEG, mit Ausnahme des Voucher-Typs «Zukunft und Veränderung».
Die inhaltliche Festlegung der Begleit- und Betreuungsleistungen in Stunden ist im Leistungskatalog ausgeführt (vgl. Kapitel 2.2). Es können alle oder auch nur einzelne Begleit- und Betreuungsleistungen vereinbart werden.
 

Privatpersonen dürfen in den Einsatzvereinbarungen nur Leistungen vereinbaren,

  • die in der Leistungsvereinbarung der Privatpersonen mit dem Kantonalen Sozialamt festgehalten sind und
  • die der Mensch mit Behinderung auf seinem Voucher hat und der Privatperson vergeben möchte und
  • die das Maximum an 400 Stunden pro Jahr für die Privatperson nicht übersteigen.

Die in der Einsatzvereinbarung vereinbarten Stunden sind als maximales Stundendach zu verstehen. Privatpersonen haben kein Recht darauf, diese Stunden vollumfänglich zu erbringen. Sie sollen nur diejenigen Stunden erbringen, welche die Person für ihre selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilnahme tatsächlich benötigt. Für diese Stunden besteht eine Leistungspflicht.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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