Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht verschiedene Arten von Strafen bei Verbrechen oder Vergehen vor. Diese reichen von der bedingten Geldstrafe bis zum lebenslangen Freiheitsentzug.
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Strafrechtliche Sanktionen
Wenn eine Person von einem Gericht verurteilt und damit straffällig wird, gibt es zwei Kategorien von strafrechtlichen Sanktionen: Strafen und Massnahmen.
Strafen
Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht verschiedene Arten von Strafen bei Übertretung, Vergehen oder Verbrechen vor. Diese reichen von der bedingten Geldstrafe bis zum lebenslangen Freiheitsentzug. Mögliche Strafen sind:
- Bussen und Geldstrafen
- Freiheitsstrafen
- Gemeinnützige Arbeit
- Electronic Monitoring
Massnahmen
Anstelle oder zusätzlich zu einer Strafe kann das Gericht eine strafrechtliche Massnahme anordnen. Mit einer Massnahme soll einerseits dem Behandlungsbedürfnis der straffälligen Person und andererseits dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden. Das Schweizerische Strafrecht kennt folgende Massnahmen:
- Ambulante Massnahmen
- Stationäre Massnahmen zur Behandlung von psychischen Störungen
- Stationäre Massnahmen zur Suchtbehandlung
- Massnahmen für junge Erwachsene
- Schutzmassnahmen für Jugendliche
Beide strafrechtlichen Sanktionen werden von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ausgeführt.
Bewährungshilfe
Ziel des Strafvollzuges im Kanton Zürich ist es, straffällige Personen möglichst konflikt- und straffrei wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Schuldensanierung und die Bewährungshilfe.
Letztere beginnt dabei wenn möglich nicht erst nach dem Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer strafrechtlichen Massnahme. Befindet sich die verurteilte Person in einer Einrichtung des Strafvollzugs oder in einer Therapieinstitution, nimmt die Bewährungshilfe nach Möglichkeit schon vor der bedingten Entlassung Kontakt mit den verurteilten Personen und der Vollzugsinstitution auf. Die Bewährungshilfe bespricht frühzeitig Ziele für die Zeit nach der Entlassung. Ausserdem plant und begleitet sie die Entlassungsvorbereitungen.
Lernprogramme
Parallel zur Bewährungshilfe kann das Gericht ein Lernprogramm, Weisungskontrolle oder Schuldensanierung anordnen. Durch die Teilnahme an einem Lernprogramm sollen die Personen lernen, ihr Verhalten zu verstehen und Methoden zu entwickeln, um ein straffreies Leben führen zu können.
Staatsanwaltschaften und Gerichte können auch Personen zu einem Lernprogramm verpflichten, gegen die im Kanton Zürich eine Strafuntersuchung läuft.