Alltag im Freiheitsentzug

Inhaftierten Personen stehen im Kanton Zürich während dem Straf- und Massnahmenvollzug verschiedene Angebote von der medizinischen Grundversorgung über die Basisbildung bis hin zur Seelsorge zur Verfügung.

Angebote im Freiheitsentzug

Der Freiheitsentzug stellt einen starken Eingriff in die persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Freiheiten der straffällig gewordenen Personen dar. Daher muss der Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich entsprechen, die Betreuung der Insassen sicherstellen und schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenwirken. Das regelt der Artikel 75 des Strafgesetzbuchs. Konkret bedeutet dies:

  • Die Institutionen des Freiheitsentzugs stellen die medizinische und psychiatrische Gesundheitsversorgung sicher.
  • Die inhaftierten Personen können eine seelsorgerische Betreuung in Anspruch nehmen. Diese kann dabei helfen, Schwierigkeiten des Lebens im Gefängnisalltag zu bewältigen. 
  • Um die Zeit im Vollzug sinnstiftend und für die Inhaftierten möglichst vorteilhaft zu gestalten, stehen den inhaftierten Personen verschiedene Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, in zeitgemässen Gewerbebetrieben der Vollzugseinrichtungen Arbeitseinsätze zu leisten und eine Basisbildung zu absolvieren. 
  • Wenn inhaftierte Personen während ihrer Haftzeit persönliche Beziehungsnetze aufrechterhalten, kann sich das positiv auf ihre Wiedereingliederung auswirken. Wann immer es die Umstände erlauben, unterstützen die Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs deshalb, dass die Insassinnen und Insassen soziale Kontakte pflegen können. 
  • Und schliesslich bieten die Institutionen des Freiheitsentzugs den inhaftierten Personen als Ergänzung zu einer allfälligen Arbeitstätigkeit oder Ausbildung die Möglichkeit, an verschiedenen Freizeitaktivitäten teilzunehmen.

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