Personen im Straf- und Massnahmenvollzug haben das Anrecht auf eine medizinische Grundversorgung. Diese muss die gleiche Qualität aufweisen wie jene der übrigen Bevölkerung.
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Medizinische Versorgung
Die Gefängnisse sind für die medizinische Grundversorgung ihrer Inhaftierten zuständig. Entweder kommen externe Ärztinnen oder Ärzte in die Gefängnisse, oder die Institutionen haben einen internen Arztdienst.
Externe Versorgung
- In den Untersuchungsgefängnissen, den Vollzugseinrichtungen Zürich und im Massnahmenzentrum Uitikon wird die medizinische Versorgung durch externe Ärztinnen und Ärzte sichergestellt. Diese führen regelmässige Visiten durch.
- Im Gefängnis Zürich, im Gefängnis Zürich West, im Gefängnis Affoltern sowie im Vollzugszentrum Bachtel ist zudem ein medizinischer Dienst eingerichtet, der die Ärztinnen und Ärzte unterstützt.
Interne Versorgung
Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies hat einen eigenen Arztdienst mit vier Ärzten und zwei Zahnärzten.
Für die Inhaftierten stehen drei Krankenbetten (ein Einzel- und ein Doppelzimmer) zur Verfügung. Bei Bedarf kann kurzfristig ein weiteres Dreibettzimmer eingerichtet werden.
Im Gefängnis Zürich West gibt es vier Krankenbetten. Kleinere Eingriffe können die externen Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal direkt vor Ort durchführen.
Notfall
Für Notfälle und medizinisch komplexere Behandlungen überweisen die Zürcher Vollzugseinrichtungen und die Untersuchungsgefängnisse die Insassinnen und Insassen in die Spitäler der Region oder in die Bewachungsstation des Inselspitals Bern.
Zahnarzt
Die zahnärztliche Behandlung erfolgt im Normalfall in den Vollzugseinrichtungen und in den Untersuchungsgefängnissen. Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, das Gefängnis Zürich sowie das Gefängnis Zürich West verfügen über entsprechend ausgerüstete Räumlichkeiten für zahnärztliche Behandlungen.
Psychiatrische Gesundheitsversorgung
Die psychiatrische Gefängnisversorgung stellt die psychiatrische Versorgung aller in den Zürcher Haft- und Vollzugseinrichtungen untergebrachten Personen sicher. Durch die psychiatrische Grundversorgung sollen die Insassinnen und Insassen zum einen ihre psychische Gesundheit erhalten können und zum anderen gesundheitliche Schäden vermeiden, die durch die Inhaftierung ausgelöst oder mitverursacht werden können. Der psychiatrischen Grundversorgung kommt eine grosse Bedeutung zu, da psychiatrische Auffälligkeiten und psychische Störungen unter inhaftierten Personen weit verbreitetet sind.
Psychisch kranke Personen sollten durch forensisch-psychiatrisches Fachpersonal (Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen) behandelt werden. In den Institutionen des Kantons Zürich stellt die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) die psychiatrische Grundversorgung bereit. Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) koordiniert die Zusammenarbeit mit der PUK.
Psychiatrische und psychologische Behandlungen können auch als gerichtlich angeordnete Massnahmen erfolgen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.