Gefängnis Affoltern am Albis

Teaser Gefängnis Affoltern a.A.

Das Gefängnis Affoltern am Albis vollzieht Freiheitsstrafen und Reststrafen von bis zu 18 Monaten auf der Grundlage eines modernen Konzepts, das auf die Wiedereingliederung der Inhaftierten ausgerichtet ist.

Über uns

Das Gefängnis Affoltern beherbergt ausschliesslich inhaftierte Personen, die sich im Strafvollzug befinden und eine Reststrafe von nicht mehr als 18 Monaten zu verbüssen haben. Dazu stehen 65 Plätze zur Verfügung.

Dies ermöglicht im Hinblick auf die bevorstehende Entlassung der Inhaftierten eine Betreuung, welche gezielt auf die einzelne verurteilte Person ausgerichtet werden kann.

Neben dem Konzept des Gruppenvollzugs, welches auf eine verstärkte Eigenverantwortung der Inhaftierten abzielt, wird seit 2007 eine stufengerechte Schulbildung angeboten (Projekt «Bildung im Strafvollzug»). Für sprachlich oder kognitiv schwächere Inhaftierte wird eine Förderung im handwerklichen Bereich angestrebt.

Inhaftierte Personen sollen mit all diesen Massnahmen für ihren Wiedereintritt in die Gesellschaft möglichst gute Startbedingungen erhalten, was letztendlich ganz direkt dem obersten Ziel des Strafvollzugs dient, nämlich der Rückfallprävention.

Besuch

Anleitung

  1. Vor dem Besuch

    Damit Sie eine inhaftierte Person besuchen dürfen...

    Vorteile:

    • brauchen Sie eine Bewilligung,
    • müssen Sie sich telefonisch anmelden.

    Besuchszeiten / Bürozeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
    8.15 bis 11.00 Uhr
    13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.15 bis 11.00 Uhr
    Samstag:
    10.30 bis 13.30 Uhr

  2. Bewilligung einholen

    Damit Sie eine inhaftierte Person besuchen dürfen, brauchen Sie eine schriftliche Bewilligung.

    Für die Besuchsbewilligung füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es an die unten aufgeführte Adresse:

    Wenn Ihr Kind (unter 18 Jahren) eine inhaftierte Person besuchen möchte, dann

    • sollten Sie und Ihr Kind gemeinsam zum Besuch angemeldet sein und erscheinen oder
    • Ihr Kind wird von einer anderen angemeldeten, volljährigen Person begleitet. Schicken Sie dann das folgende Formular mit dem Besuchsantrag an das Gefängnis:

    Schicken Sie die Formulare an folgende Adresse:

    Gefängnisleitung Affoltern am Albis
    Gefängnis Affoltern, Besuchswesen
    Im Grund 15
    8910 Affoltern a. A

  3. Bewilligung abwarten

    Vorteile:

    • Wir prüfen Ihren Antrag, sobald er bei uns eingegangen ist.
    • Im Falle einer Gutheissung wird Ihnen die Besuchsbewilligung telefonisch mitgeteilt.
  4. Telefonische Anmeldung

    Eine telefonische Voranmeldung der Besuche ist jeweils zwingend erforderlich: +41 43 258 13 13.

  5. Am Besuchstag mitbringen

    Vorteile:

    • Gültiges Personaldokument (Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

Auszug Besuchsregeln

Der Besuch von inhaftierten Personen ist genau geregelt. Hier finden Sie einen Auszug aus den Besuchsregeln der Abteilung Strafvollzug:

  • Die inhaftierte Person darf in der Regel einen Besuch pro Woche empfangen.
  • Die Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Nicht bezogene Besuchsstunden verfallen. 
  • Die Zahl der Besuchspersonen pro Besuch wird von der Gefängnisleitung festgelegt. Es dürfen nicht mehr als drei Personen gleichzeitig zu Besuch kommen. 
  • Nicht bewilligte Gegenstände sowie Mäntel und Jacken dürfen nicht in den Besuchsraum mitgenommen werden. Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind nach erfolgter Kontrolle erlaubt. 
  • Die Besucherinnen und Besucher müssen sich ausweisen. Auch für Kleinkinder ab drei Jahren muss ein Ausweis vorgelegt werden.

Die vollständige Besuchsregelung können Sie hier nachlesen:

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisung an inhaftierte Personen

Wenn Sie einer inhaftierten Person Gaben oder Geldgeschenke mitbringen möchten, ist dies Montag bis Freitag zu den Besuchszeiten möglich.

Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:

   
Einzahlung für Kanton Zürich Finanzverwaltung
IBAN CH03 0900 0GFA 8000 2002 4

Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:

Mit diesem QR-Code können Sie Geld auf das Konto einer inhaftieren Person überweisen.

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung & Behandlung   

In der Vollzugseinrichtung stehen folgende Dienste zur Verfügung:

  • Gesundheitsdienst (Montag bis Freitag oder bei Bedarf)
  • Psychiatrischer Dienst (bei Bedarf)
  • Sozialdienst (Montag bis Freitag)
  • Seelsorge durch die Landeskirche und andere Religionen

Die Fachpersonen der Vollzugseinrichtung sorgen rund um die Uhr für eine wertschätzende und angemessene Betreuung der inhaftierten Personen. Gleichzeitig sind sie für die Sicherheit und einen geordneten Betrieb zuständig.

Aus- & Weiterbildung

Die Vollzugseinrichtung Affoltern am Albis ermöglicht den inhaftierten Personen den Besuch einer schulischen Basisbildung (Bildung im Strafvollzug). Die Basisbildung ermöglicht den Inhaftierten, schulische Lücken - insbesondere beim Lesen, Schreiben und Rechnen - zu schliessen, die Allgemeinbildung zu erweitern und den Umgang mit Hilfsmitteln wie Computern zu erlernen. Generell werden Fach-, Selbst- und Sozialkompetenzen gefördert.

Die Verbesserung der Chancen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft ist das wichtigste Ziel der Basisbildung.

Arbeit

Die inhaftierten Personen sind zur Arbeit verpflichtet. Die Vollzugseinrichtung Affoltern am Albis führt Aufträge für Dritte aus. Folgende Tätigkeiten werden angeboten:

  • Montagearbeiten
  • Verpackungsarbeiten
  • Bestücken, Zusammenstellen und Sortieren
  • Mailings verpacken
  • Kartonagearbeiten
  • Schrumpfen
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Kupfer-Recycling
  • Loungemöbel aus Euro-Paletten  

Sie haben einen Auftrag für uns?
Dann melden Sie sich für eine unverbindliche Offerte bei folgendem Kontakt:

Roland Jäggli

Leiter Arbeitsbetriebe

arbeitsbetrieb.affoltern@ji.zh.ch
+41 43 258 13 10
Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

Leitung

Nina Albin

Gefängnisleiterin

Foto von Nina Albin, Leiterin des Gefängnis Affoltern

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gefängnis Affoltern a. A.

Adresse

Im Grund 15
Postfach 59
8910 Affoltern a. A.
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 13 13

Telefon

E-Mail

gefaengnis.affoltern@ji.zh.ch