In den Gefängnissen des Kantons Zürich steht den Inhaftierten eine religiöse Betreuung zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen Betreuungsformen.
Auf dieser Seite
Religiöse Betreuung
In den Gefängnissen des Kantons Zürich erhalten alle Inhaftierten seelsorgerische Betreuung. Nebst den christlichen Gefängnispfarrerinnen und Gefängnispfarrern, Seelsorgerinnen und Seelsorgern sind auch Imame und Rabbiner für die Betreuung zuständig.
Die Seelsorge unterstützt die Inhaftierten dabei, die Schwierigkeiten des Lebens in Gefangenschaft zu bewältigen. Sie hilft ihnen in persönlichen Krisen und begleitet sie auf dem Prozess der Anerkennung und Verarbeitung von Schuld.
Die Seelsorge des Kantons Zürich kann in Einzelgesprächen oder in Gruppen stattfinden.
Einzelgespräche
Die Inhaftierten können auf eigenen Wunsch hin eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger treffen. Diese unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Sie sorgen dafür, dass die Gespräche in einem geschützten Rahmen stattfinden.
Gruppenveranstaltungen
Neben Einzelgesprächen beinhalten die Angebote der Seelsorge auch Veranstaltungen, die das Gemeinschaftsgefühl fördern. Dazu gehören regelmässige Gottesdienste und Meditationen sowie Konzert- und Diskussionsveranstaltungen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.