Das Gefängnis Zürich ist das grösste Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten.
Über uns
Das Gefängnis Zürich wurde im Jahr 1916 in Betrieb genommen und ist seither wiederholt erweitert und modernisiert worden – zuletzt 1991 durch die Errichtung eines provisorischen Containerbaus mit 34 Betten in einem der beiden Innenhöfe.
Das Gefängnis Zürich ist mit seinen 135 Plätzen das grösste Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich und spielt bei der Übernahme der vorläufig inhaftierten Personen aus dem Gefängnis Zürich West sowie bei deren Verteilung auf die einzelnen Betriebe der Gefängnisse im Kanton Zürich eine wichtige Rolle.
Aber auch die Anwesenheit der zahlreichen Staatsanwaltschaften auf dem Platz Zürich (zwei ordentliche und fünf spezialisierte Staatsanwaltschaften) macht das Gefängnis Zürich zum wichtigsten Untersuchungsgefängnis im Kanton.
Während des Umbaus des Gefängnisses Pfäffikon ist die Sicherheitsabteilung im Gefängnis Zürich untergebracht. Diese besondere Abteilung betreut inhaftierte Personen aus Haftanstalten der ganzen Schweiz, bei denen die Gefahr der Gewaltanwendung gegenüber sich selbst und/oder Dritten besteht. Auch inhaftierte Personen mit einer erhöhten Fluchtgefahr können in der Sicherheitsabteilung angemessen betreut werden.
Besuch & Gaben
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.30 Uhr
13.15 bis 17.15 Uhr (ausser Dienstag und Donnerstag)
17.30 bis 18.30 Uhr
Samstag und Sonntag:
13.00 bis 14.00 Uhr
An Dienstag- und Donnerstagnachmittagen sowie an Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Gabenzeiten
Geldgeschenke und Kleider können während den Öffnungszeiten ohne vorgängigen Termin abgegeben werden. Zudem können Gaben (Esswaren) während geraden Monaten (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember) ohne vorgängigen Termin abgegeben werden.
Bitte beachten Sie hierbei ebenso unsere Öffnungszeiten.
Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.30 Uhr
13.15 Uhr bis 16.30 Uhr
Keine Abgabe von Gaben möglich:
Dienstag- und Donnerstagnachmittag, Samstag, Sonntag und Feiertage.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 44 248 25 43.
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Geldüberweisung an Inhaftierte
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Einzahlung für | Kanton Zürich Finanzverwaltung |
---|---|
IBAN | CH42 0900 0GFZ 8000 2002 4 |
Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Betreuung & Behandlung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Hat sich eine inhaftierte Person in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft auf freiwilliger Basis grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, so muss sie die ihr zugewiesene Arbeit auch verrichten.
Die Inhaftierten verrichten folgende Arbeiten:
- Mailing, Werbesendungen, Letter-Shop inkl. Postaufgabe
- Falzen und Kleben
- Bandieren
- Aufstellen von Werbe- und Verpackungsschachteln
- Werbemuster ein- und verpacken
- Konfektionierungen
Freizeit & Urlaub
Inhaftierte haben die Gelegenheit, sich sowohl in Fitnessräumen als auch in den Freiluftbereichen sportlich zu betätigen. Im Rahmen des Gruppenvollzugs wird die Förderung sozialer Kontakte betont, und es besteht die Möglichkeit zur schulischen Weiterbildung (BiSt). In der Kreativwerkstatt und im Musikzimmer wird die individuelle Kreativität gefördert.
Inhaftierte in Untersuchungs-und Sicherheitshaft erhalten keine Urlaube.
Leitung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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