Gefängnis Zürich West

Eingangsbereich des Gefängnis.

Das Gefängnis Zürich West (GZW) bildet einen Teil des Polizei- und Justizzentrums (PJZ). Im Gefängnis Zürich West werden einerseits Personen inhaftiert, die vorläufig festgenommen worden sind sowie Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Über uns

Das Gefängnis Zürich West (GZW) ist ein Teil des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ), das seit April 2022 etappenweise auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in Zürich in Betrieb genommen wurde.

Im GZW werden einerseits Personen inhaftiert, die vorläufig festgenommen worden sind (124 Plätze) und andererseits Personen, die sich in Untersuchungshaft (117 Plätze) befinden. Gesamthaft verfügt das Gefängnis über 241 Plätze.

Vorläufige Festnahme

Während der Vorläufigen Festnahme (auch als «Polizeihaft» bekannt) klären Staatsanwaltschaft und Polizei in höchstens 48 Stunden ab, ob sich der Tatverdacht und die weiteren Haftgründe erhärten lassen oder entkräftet werden. Falls die Haftgründe nicht oder nicht mehr bestehen, wird die vorläufige festgenommene Person wieder freigelassen. Andernfalls gibt es einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft an das Zwangsmassnahmengericht, das innerhalb von 48 Stunden darüber entscheidet. Die Aufseherinnen/Betreuerinnen und Aufseher/Betreuer betreuen Personen direkt nach ihrer Verhaftung durch die Polizei beziehungsweise nach deren Eintritt in das GZW bis zu ihrer Entlassung oder Versetzung während 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche.

Untersuchungshaft

Wenn das Zwangsmassnahmengericht dem Antrag auf Untersuchungshaft stattgibt, tritt die inhaftierte Person in ein Gefängnis der Untersuchungsgefängnisse Zürich über. Im Gruppenvollzug betreuen die Aufseherinnen/Betreuerinnen und Aufseher/Betreuer die inhaftierten Personen und fördern ihre Selbständigkeit und Eigenverantwortung.

Betriebsdisposition

Die beiden Abteilungen Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft werden von der Betriebsdisposition unterstützt. Deren Mitarbeitende sind für den Empfang und die administrative Erfassung der Ein- und Austritte sowie die Kontrolle und Lagerung der Effekte zuständig. Die Sicherheitszentrale ist für die Überwachung aller Personenbewegungen verantwortlich. In der Loge werden externe Besucherinnen und Besucher empfangen und Bussenzahlungen abgewickelt.

Gesundheitsdienst

Der Gesundheitsdienst gewährleistet die medizinische Grundversorgung aller festgenommenen und inhaftierten Personen.

Sozialdienst

Für Fragen und Anliegen rund um Themen wie Wohnsituation, Arbeit, Finanzen oder Angehörige steht den inhaftierten Personen der Sozialdienst zur Verfügung.

Infrastruktur

Zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung Infrastruktur zählen unter anderem die Logistik und der Technische Dienst. Zudem schafft die Abteilung sinnvolle Beschäftigung- und Arbeitsmöglichkeiten für inhaftierte Personen.
 

Besuch

Besuchszeiten

Montag bis Sonntag inklusive Feiertage:
08.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

Vorteile:

  • Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
  • Für Inhaftiertenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 257 31 11.

Anfahrt und Lage

Das GZW ist am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

  • Per Tram 8 oder Bus 31 bis Haltestelle Güterbahnhof.
  • Per Bus 33, 72 oder 83 bis Haltestelle Hardplatz, es sind gut 5 Minuten Fussweg einzurechnen.
  • Per S-Bahn bis Bahnhof Hardbrücke, es sind gut 10 Minuten Fussweg einzurechnen.
Lageplan Vogelperspektive GZW
Das Gefängnis Zürich West (GZW) bildet einen Teil des Polizei- und Justizzentrums (PJZ). Quelle: JuWe

Der Gefängniseingang befindet sich an folgender Adresse:
Am Kohlendreieck 11, 8010 Zürich

Anfahrt und Parking mit dem Auto

Beim GZW stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung. Beim PJZ stehen nur wenige kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Nutzende der Parkplätze beim PJZ müssen sich am Schalter beim Haupteingang PJZ melden und die zuständige Kontaktperson im GZW bekannt geben.

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisungen an Inhaftierte

Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Loge abgegeben werden.

Es kann auch Geld überwiesen werden. Nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung:

   
Einzahlung für Kanton Zürich Finanzverwaltung
IBAN CH96 0900 0GZW 8000 2002 4

Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:

Mit diesem QR-Code können Sie Geld auf das Konto einer inhaftieren Person überweisen.

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Bezahlung von Ersatzfreiheitsstrafen

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie eine offene Busse oder Geldstrafe für eine im Gefängnis Zürich West inhaftierte Person bezahlen können.

Wie können Sie bezahlen?

Sie haben 2 Möglichkeiten:

1. Barzahlung

  • Montag bis Freitag: 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr

2. TWINT und mittels Vorlegen der Original-Quittung der Posteinzahlung (KEINE Barzahlung)

  • Montag bis Sonntag, inkl. an Feiertagen: 08.15 Uhr bis 19.00 Uhr

Sie haben keinen Einzahlungsschein?

Dann können Sie den Einzahlungsschein selbst mit einem QR-Rechnungsgenerator erstellen. Oder Sie holen den Einzahlungsschein bei der Loge des Gefängnisses Zürich West ab.

Damit eine Person aus der Ersatzfreiheitsstrafe entlassen werden kann, benötigt das Gefängnis in jedem Fall eine original Quittung oder einen gültigen Nachweis über die erfolgreiche Bezahlung der Busse/Geldstrafe.

Betreuung & Behandlung

Die anspruchsvolle Betreuung im Rahmen der Vorläufigen Festnahme wird durch ein interdisziplinäres Team gewährleistet. Im direkten Kontakt mit den festgenommenen Personen stehen:

  • Das Betreuungs- und Aufsichtsteam
  • Der Gesundheitsdienst
  • Die Seelsorge (externe Partner)

Im Hintergrund werden sie dabei durch weitere Teams und Arbeitspartner unterstützt.

Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:

Arbeit

Die Inhaftierten in Untersuchungshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Hat sich eine inhaftierte Person in Untersuchungshaft auf freiwilliger Basis grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, so muss sie die ihr zugewiesene Arbeit auch verrichten.

Die Inhaftierten erledigen folgende Arbeiten:

  • Um- und Abpacken
  • Zusammenstellen und Sortieren
  • Mailings verpacken inkl. Versand
  • Kartonagearbeiten
  • Kreatives Arbeiten

Im Gegensatz zur Untersuchungshaft gibt es in der Vorläufigen Festnahme keine Arbeit für festgenommene Personen.

 

Freizeit

Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich täglich im Fitnessraum oder im Spazierhof sportlich zu betätigen. Im Weiteren steht eine Bibliothek mit ausgewählten Büchern zur Verfügung. 

Festgenommene Personen in der Vorläufigen Festnahme haben Zugang zu Büchern und einem internationalen TV-Programm. Sie können sich auf den Spazierhöfen an der frischen Luft bewegen.

Leitung

Thomas Sutter

Stellvertretender Gefängnisleiter und Leitung ad interim

Thomas Sutter ist stellvertretender Gefängnisleiter und Leiter ad interim.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gefängnis Zürich West

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)

Der Gefängniseingang befindet sich an folgender Adresse:

Am Kohlendreieck 11, 8010 Zürich

Telefon

+41 43 257 31 11

Hauptnummer

E-Mail

gefaengnis.zuerich-west@ji.zh.ch