Die Bewährungshilfe hilft verurteilten Personen dabei, sich deliktfrei in die Gesellschaft zu integrieren. Dabei werden sie in Alltagsthemen beraten, üben Strategien zur Rückfallprävention und bauen zusätzliche Kompetenzen auf.
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Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe hilft verurteilten Personen dabei, sich deliktfrei in die Gesellschaft zu integrieren. Sie unterstützt verurteilte Personen, rückfallpräventive Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, stärkt deren Ressourcen und fördert sie dabei, Verantwortung zu übernehmen.
Die Bewährungshilfe findet in regelmässigen Beratungsgesprächen bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten statt. Bewährungshilfe ist an eine Probezeit, an eine ambulante Behandlung oder an ein Tätigkeits- Kontakt- und Rayonverbot gekoppelt. Sie dauert so lange, wie diese Massnahmen angesetzt sind; mindestens also ein Jahr. Wie häufig die Gespräche stattfinden, wird individuell vereinbart. Die Spannweite reicht von wöchentlichen bis hin zu monatlichen Terminen.
Kriterien zur Anordnung von Bewährungshilfe
Bewährungshilfe ordnen Vollzugsbehörden, Gerichte oder Staatsanwaltschaften an. Mögliche Gründe für Bewährungshilfe sind:
- Das Rückfallrisiko: Rückfallrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Person neue Straftaten begeht. Dieses soll durch die Bewährungshilfe reduziert werden. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die anordnende Stelle aber auch die Art, Schwere sowie Häufigkeit der begangenen Delikte und wie die verurteilte Person mit diesen Taten bisher umgegangen ist.
- Der Betreuungsbedarf: Ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht, wenn die verurteilte Person z.B. psychisch krank oder von Suchtmitteln abhängig ist. Aber auch wenn ein stützendes soziales Umfeld fehlt oder wenn eine Person mit Alltagsfragen überfordert ist.
- Die Ansprechbarkeit: Ansprechbarkeit meint, dass die Person grundsätzlich etwas verändern möchte. Dazu muss sie einigermassen kooperieren sowie fähig sein, Vereinbarungen, wie z.B. Termine, einzuhalten.
Ziele der Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe verfolgt insbesondere folgende Ziele:
Vorteile:
- Straffreiheit: Die verurteilten Personen setzen sich mit ihrer Tat und den Tatumständen auseinander. Sie reflektieren ihre Einstellungen und ihr Verhalten, das zum Delikt geführt hat. Ausserdem entwickeln sie Vorgehensweisen, wie sie mit ähnlichen Umständen umgehen können. Die verurteilten Personen lernen also, wie sie problematische Situationen besser erkennen, schwierige Gefühle verarbeiten und Konflikte lösen können. Ziel ist, dass sie nicht mehr straffällig und/oder verurteilt werden.
- Wiedereingliederung: Die Bewährungshilfe unterstützt verurteilte Personen dabei, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Die Personen lernen, wie sie mit persönlichen Problemen und Herausforderungen umgehen können. Zudem begleitet sie die Bewährungshilfe bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und vermittelt auf Wunsch weitere Beratungsstellen.
Je nach Situation setzt die Bewährungshilfe weitere Ziele. Diese richten sich nach dem individuellen Bedarf und den Zielen der jeweiligen Person. Die Bewährungshilfe unterstützt und fördert dabei immer auch vorhandene Stärken und Fähigkeiten der verurteilten Personen.
Befindet sich die verurteilte Person im Strafvollzug oder in einer Therapieinstitution, nimmt die Bewährungshilfe nach Möglichkeit schon vor der bedingten Entlassung Kontakt mit den verurteilten Personen und der Vollzugsinstitution auf. Die Bewährungshilfe bespricht frühzeitig Ziele für die Zeit nach der Entlassung. Ausserdem plant und begleitet sie die Entlassungsvorbereitungen.
Die Bereiche
- Lernprogramme,
- Weisungskontrolle
- und Schuldensanierung
können parallel zur Bewährungshilfe angeordnet werden.
Weisungskontrolle
Vollzugsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ordnen Weisungen an. Weisungen sind Auflagen, welche die verurteilte Person für eine bestimmte Dauer zu erfüllen hat, wie beispielsweise:
- Einhalten einer Abstinenz
- Wahrnehmen von regelmässigen Konsumkontrollen
- Absolvieren einer Psychotherapie
- Teilnahme an einer Beratung oder an einem Lernprogramm
- Aufenthalt in einer bestimmten Wohnform
Weisungen sollen dazu beitragen, das Risiko für weitere Straftaten zu verkleinern. Sie können einzeln oder zusammen mit Bewährungshilfe angeordnet werden. Wie auch die Bewährungshilfe sind Weisungen an eine Probezeit oder eine ambulante Behandlung gebunden. Sie dauern so lange, wie diese Massnahmen angesetzt sind, mindestens also ein Jahr.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste koordinieren Weisungen, begleiten deren Verlauf und kontrollieren, ob sie eingehalten werden.
Schuldenberatung & Prävention
Verurteilte Personen können stark verschuldet sein, was den Wiedereingliederungsprozess erschwert. Fast die Hälfte der Schulden hat dabei mit der Straffälligkeit und den damit verbundenen Kosten zu tun (Gerichtskosten, Schadenersatzforderungen, Genugtuungsleistungen, Regresse usw.). In der Regel dauert eine Schuldensanierung mehrere Jahre. Die Betreuung durch unsere Abteilung ist ein freiwilliges Angebot.
Unsere Dienstleistungen
Schuldensprechstunde
Einschätzung zu finanziellen Fragen werden in einem Kurzgespräch vorgenommen. Die Sprechstunde findet jeweils dienstags von 13:30 – 16:30 Uhr statt und kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bitte am Empfang (Hohlstrasse 552, 8090 Zürich) melden.
Schuldenberatungen
In einem Erstgespräch informieren wir uns über die Schuldensituation. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, mit den Schulden umzugehen und besprechen gemeinsam, was es braucht, um wieder schuldenfrei zu sein. Es geht vor allem um eine Stabilisierung der finanziellen Situation der betroffenen Person und ihres Umfelds sowie Erarbeitung einer möglichen finanziellen Perspektive.
Schuldensanierungen
Zeigt sich bei der Beratung, dass die Voraussetzungen für eine Schuldensanierung gegeben sind, wird eine individuelle Lösung erarbeitet.
Die Dienstleistungen sind kostenlos.
Ziele
Vorteile:
- Reintegration
- Förderung eines deliktfreien Lebens bzw. Rückfallminderung
- Erlernen des Umgangs mit Geld
- Vermeiden von Neuverschuldung
- Schuldenbereinigung
Voraussetzungen für eine Anmeldung
- Person hat Wohnsitz im Kanton Zürich oder die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Zürich sind zuständig.
- Person wurde strafrechtlich verurteilt oder ein Verfahren wurde eröffnet. Die Betreuung durch die BVD Zürich liegt maximal 3 Jahre zurück.
- Person ist bei JuWe angestellt.
Anmeldung
- Durch die zuständige Mitarbeitende der BVD, Arbeitspartner oder andere Institutionen mit diesem Formular.
- Durch die überschuldete Person telefonisch.
Walk-in Sprechstunde Schuldenberatung
Haben Sie Fragen zum Thema Budget, Geld oder Schulden?
Gerne beraten wir sie anonym, direkt und gratis!
- Wann: Jeden Dienstag von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Wo: Hohlstrasse 552, 8090 Zürich-Altstetten
- Wer: Strafrechtlich verurteilt & wohnhaft im Kanton Zürich
Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Melden Sie sich beim Empfang beim Haupteingang.
Kontakt
Adresse: Schuldenberatung & Prävention, Hohlstrasse 552, 8090 Zürich
Telefon: 043 258 36 80
E-Mail: schuldenberatung@ji.zh.ch
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 44 StGB Abs. 2 Probezeit bei bedingten Strafen
- Art. 62 StGB Bedingte Entlassung bei Massnahmen für junge Erwachsene
- Art. 63 StGB Abs. 2 Voraussetzungen und Vollzug Ambulante Behandlungen
- Art. 64 StGB Abs. 1 Voraussetzungen und Vollzug Verwahrung
- Art. 76 StGB Vollzugsort Freiheitsstrafen
- Art. 87 StGB Abs. 2 Probezeit Bewährungshilfe
- Art. 93ff StGB Bewährungshilfe
- Art. 94 f. StGB Weisungen
- Art. 95 StGB Gemeinsame Bestimmungen