Lernprogramme

Lernprogramme können einen Beitrag an die Rückfallprävention leisten. Staatsanwaltschaften und Gerichte des Kantons Zürich sowie Vollzugsbehörden der Schweiz können Personen zu einem Lernprogramm verpflichten.

Lernprogramme

Zürcher BVD Lernprogramme sind nach verhaltenstherapeutischen Grundsätzen entwickelte kurze, alltagsnahe und thematisch fokussierte Trainings. Durch Wissensvermittlung, Diskussionen, Selbstreflektion sowie praktische Übungen lernen die Teilnehmenden das eigene Verhalten besser zu verstehen. Dazu trainieren sie Kompetenzen wie beispielsweise Selbstkontrolle, Ärger- und Stressbewältigung.

Ziel der Lernprogramme

Die Lernprogramme können einen Beitrag dazu leisten, dass beschuldigte Personen weniger oft rückfällig werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen ihr Verhalten verstehen und Methoden entwickeln, um ein straffreies Leben führen zu können.

Zielgruppe

An einem Zürcher Lernprogramm teilnehmen können volljährige Personen,

Vorteile:

  • die mittels Strafbefehl oder Urteil eine Weisung zur Teilnahme erhalten haben oder sich im Strafvollzug  befinden,
  • die sich auf Deutsch verständigen können,
  • die die ihnen vorgeworfenen Straftaten zumindest teilweise gestanden haben (bezieht sich nur auf die deliktorientierten Lernprogramme),
  • und bei denen keine psychotherapeutische Behandlung im Vordergrund steht.

An einem Zürcher Lernprogramm teilnehmen können auch volljährige Personen, gegen die im Kanton Zürich eine Strafuntersuchung läuft und die Staatsanwaltschaft oder das Gericht im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder Sistierung sie dazu verpflichtet hat.

Zuweisung

Für Zuweisungen sind Staatsanwaltschaften und Gerichte des Kantons Zürich sowie Vollzugsbehörden der Schweiz zuständig.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste bieten seit dem Jahr 2000 Lernprogramme an. Jährlich nehmen rund 300 Personen an Trainings im Gruppen- oder Einzelsetting teil.

Lernprogramme, welche die Vollzugsbehörden anordnen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

«SPEAK» besteht aus sechs Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten.

Zielgruppe

«SPEAK» richtet sich an Personen, die ihre Kompetenzen betreffend Kommunikation und Auftreten in wichtigen Gesprächen (z.B. Job-Bewerbungsgespräche) verbessern möchten. Mit Videoaufnahmen von Rollenspielen überprüfen die Teilnehmenden die eigene Wirkung und lernen, ihre Anliegen erfolgsversprechender darzulegen.

Kosten

Für Zuweisungen aus Justizvollzug und Wiedereingliederung ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«IMPULS» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 10 bis 15 Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«IMPULS» richtet sich an Personen, bei denen die Förderung der Veränderungsmotivation und Problemeinsicht im Vordergrund steht.

Kosten

Für Zuweisungen aus Justizvollzug und Wiedereingliederung ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Das «Do It plus» führen Psychologinnen und Psychologen der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA) durch. Es findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus ca. 20 Trainingseinheiten.

Zielgruppe

«Do It plus» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Sexualdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Für Zuweisungen aus Justizvollzug und Wiedereingliederung ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Lernprogramme, welche die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Vollzugsbehörden anordnen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

«Do It» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 15 bis 20 Trainingseinheiten. Durchführungsort sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste in Zürich-Altstetten oder die Justizvollzugsinstitutionen.

Zielgruppe

«Do It» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Vermögensdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention. Ausgeschlossen sind Personen, welche ein Sexualdelikt begangen haben oder bei denen eine therapeutische Massnahme indiziert ist.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«PoG» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«PoG» richtet sich an Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft Gewalt ausgeübt oder angedroht haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Lernprogramm PoG – Partnerschaft ohne Gewalt in
Fremdsprachen

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird das Lernprogramm PoG derzeit in den Sprachen Albanisch, Portugiesisch und Spanisch angeboten. «PoG» in Fremdsprachen besteht aus ca. 20-40 Trainingsstunden in Einzelsitzungen sowie drei Nachkontrollgesprächen welche in Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers durchgeführt werden.

«TaV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à 2 Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TaV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.
Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«TdV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TdV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«START» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«START» richtet sich an Personen, die aufgrund ihres risikobereiten oder aggressiven Fahrverhaltens aufgefallen sind. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

«TisKo» besteht aus 12 bis 15 Trainingseinheiten sowie drei Nachkontrollgesprächen. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Zielgruppe

«TisKo» richtet sich an Personen, bei denen nicht primär die Deliktaufarbeitung, sondern die Alltagsbewältigung im Vordergrund steht. Teilnehmer:innen lernen und trainieren soziale Fertigkeiten. Sie verbessern dadurch ihre Fähigkeiten, mit Konflikten und Problemlagen im Alltag umzugehen.

Kosten

Teilnehmende, welche von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht des Kantons Zürich verurteilt und im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Für Teilnehmende, welche von einer Vollzugsbehörde zugewiesen werden, gelten separate Bestimmungen.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei. Für Vollzugsbehörden aus anderen Kantonen gelten separate Bestimmungen.

Weiterbildungen

Die Abteilung Lernprogramme der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich möchte einen Beitrag dazu leisten, das Angebot an bewährten und nachweislich wirksamen Lernprogrammen zu fördern und bietet daher Organisationen, Behörden, Institutionen und Einzelpersonen Zertifizierungsschulungen zur eigenständigen Durchführung von mehrfach evaluierten Lernprogrammen an.

Zielpublikum

Die Zertifizierungsschulungen richten sich insbesondere an Fachpersonen, die ein Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie mitbringen sowie über grundlegendes forensisch-psychologisches Wissen verfügen. Erste praktische Erfahrung in der Arbeit mit straffällig gewordenen Personen ist erwünscht.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Jahr 2025 ist eine 6-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von Delikten im Bereich der häuslichen Gewalt geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:

  • 18. und 19. September 2025
  • 25. und 26. September 2025
  • 30. September und 1. Oktober 2025

Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am letzten Arbeitstag vor der Zertifizierungsschulung ab.

Im Jahr 2024 ist eine 5-tägige Weiterbildung für die Bearbeitung von ausserhäuslicher Gewalt und Vermögensdelikten geplant. Die Durchführungsdaten sind wie folgt:

  • 6. bis 7. Mai 2024
  • 13. bis 15. Mai. 2024

Die Teilnehmendenzahl für eine Zertifizierungsschulung ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Anmeldefrist läuft am letzten Arbeitstag vor der Zertifizierungsschulung ab.
 

Die einzelnen Lernprogramme sind als Marken beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste führen die Lernprogramme durch.  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
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