Bewährungs- und Vollzugsdienste

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) sind sowohl Vollzugsbehörde und somit einweisende Behörde des Kantons Zürich als auch verantwortlich für die Bewährungshilfe. und fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen. Hier erfahren Sie Wissenswertes zu unseren Aufgaben, Tätigkeitsfeldern und der Organisationsstruktur.

Über uns

Die soziale Integration und das Übernehmen von Eigenverantwortung straffälliger Personen gehören zu den wichtigen Zielen der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD). Die Mitarbeitenden berücksichtigen in ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotential und den Entwicklungsbedarf der Klientel.

Aufgaben

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste

  • regeln den Vollzug von gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen im Gefängnis oder in einer der besonderen Vollzugsformen gemeinnütziger Arbeit, Electronic Monitoring und Halbgefangenschaft sowie strafrechtlichen Massnahmen.
  • führen Lernprogramme durch.
  • führen Bewährungshilfe und Weisungskontrollen bei bedingten Freiheitsstrafen, nach einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder bei Massnahmen durch.
  • regeln die ambulanten und stationären Massnahmen und vermitteln Therapeutinnen und Therapeuten oder Therapieeinrichtungen.
  • verfassen Berichte und Anträge an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden.
  • führen Schuldensanierungen durch.

Die Betreuungs- und Vollzugsarbeiten werden von 180 Mitarbeitenden ausgeführt. Sie haben im Allgemeinen eine Grundausbildung in Sozialarbeit, Recht oder Administration.

Daneben werden Personen, die sich in Untersuchungshaft und oder im Vollzug befinden, von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des team72 betreut.

Bereiche

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Der Bereich Vollzug 1 umfasst fünf Abteilungen und verantwortet folgende Aufgabenbereiche:

  • Vollzug von Freiheitsstrafen inklusive ambulanten Massnahmen nach Art. 63 StGB ohne Strafaufschub
  • Prüfung und Anordnung der besonderen Vollzugsformen aus Freiheitsstrafen (GA/EM/HG)
  • Durchführung von Bewährungshilfen und Weisungskontrollen aus Freiheitsstrafen
  • Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen
  • Prüfung und Vermittlung von Gemeinnütziger Arbeit (GA) während laufendem Inkassoverfahren von Bussen und unbedingten Geldstrafen
  • Vollzugsstelle für Electronic Monitoring (EM) des Kantons Zürich
  • Bearbeitung und Triage aller Eingänge (Post- und Maileingang) der BVD
Intake und Support

Die Abteilung Intake und Support erfasst und verarbeitet für die gesamten Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) den Post- und Maileingang (intake.bvd@ji.zh.ch) und triagiert die Vollzugsfälle in die entsprechenden Bereiche und Abteilungen. Weiter werden die Fachabteilungen im Vollzug 1 administrativ und organisatorisch unterstützt sowie die administrative Fallführung im Bereich Bussenvollzug abgewickelt.

Strafvollzug

Die Abteilung Strafvollzug regelt, koordiniert und plant den Vollzug von Freiheitsstrafen inklusive ambulanten Massnahmen nach Art. 63 StGB ohne Strafaufschub in den Gefängnissen und Strafanstalten. Weiter werden wesentliche Entscheidungen über Vollzugshandlungen (Platzierung, Urlaub, bedingte Entlassung, Rückversetzung etc.) getroffen. Zudem werden Gesuche um Verbüssung der Freiheitsstrafe in den besonderen Vollzugsformen Electronic Monitoring und Halbgefangenschaft geprüft und entschieden.

Ersatzfreiheitsstrafen

Die Abteilung Ersatzfreiheitsstrafen prüft und leitet die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen von uneinbringlichen Bussen und Geldstrafen ein. Bis zum rechtskräftigen Strafantritt werden Gesuche um Verbüssung der ausstehenden Bussen und/oder Geldstrafen in Gemeinnütziger Arbeit geprüft. Zudem ist die Abteilung für die Administration von kurzen Freiheitsstrafen zuständig.

Alternativer Strafvollzug / EM-Vollzugsstelle

Die Abteilung Alternativer Strafvollzug ist zuständig für die Eignungsabklärung und Durchführung von elektronisch überwachtem Hausarrest (EM Front-Door) sowie für die Betreuung der verurteilten Personen in dieser besonderen Vollzugsform. Weiter werden Gesuche um Strafverbüssung in Gemeinnütziger Arbeit geprüft und die geeigneten Einsatzbetriebe vermittelt sowie die Betreuung dieser Personen sichergestellt. Zudem wird die EM-Vollzugsstelle für den Kanton Zürich betrieben, welche für die Überwachung sämtlicher EM-Anwendungsformen gemäss Justizvollzugsverordnung des Kantons Zürich zuständig ist.

Bewährungshilfe V1

Die Abteilung Bewährungshilfe V1 begleitet und unterstützt die aus dem Strafvollzug bedingt entlassenen Personen mit entsprechender Anordnung von Bewährungshilfe. Dabei werden gezielt deliktpräventive Beratungen durchgeführt. Der Bedarf wird im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen zusammen mit der Vollzugseinrichtung und der zu entlassenden Person abgeklärt. Zudem werden den Klientinnen und Klienten auferlegte Weisungen kontrolliert. 

Bewährungshilfe, Weisungskontrollen, Ersatzmassnahmen, ambulante Therapien, Durchführen und Begleitung von ambulanten und stationären Massnahmen sowie Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote.

Folgende Abteilungen gehören zum Vollzug 2:

Massnahmen  1
  • Ambulante Behandlungen bei psychischen Störungen nach Art. 63 StGB
  • Stationäre Behandlungen bei psychischen Störungen nach Art. 59 StGB
  • Tätigkeits-, Kontakt und Rayonverbote (TKR) und ambulante Therapie als Ersatzmassnahme
Massnahmen 2
  • Ambulante Behandlungen bei Alkohol- und/oder Betäubungsmittelabhängigkeit nach Art. 63 StGB
  • Stationäre Behandlungen bei Alkohol- und/oder Betäubungsmittelabhängigkeit nach Art. 60 StGB
  • Tätigkeits-, Kontakt und Rayonverbote (TKR) und ambulante Therapie als Ersatzmassnahme
Bewährungshilfe

Durchführung von Bewährungshilfen und Weisungen sowie vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahmen nach Art. 63 StGB nach bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug.

Administration & Organisation

Übernahme von verwaltungsspezifischen und organisatorischen Aufgaben. Durchführung von Teilprozessen in der Fallführung.

Schuldenberatung & Prävention

Wir bieten Schuldenberatungen sowie Schuldensanierungen für Klientinnen und Klienten und  JuWe-Mitarbeitende an. Zugleich führen wir Informationsveranstaltungen in verschiedenen Institutionen und Schulungen für Mitarbeitende durch.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Schuldensprechstunde

Einschätzungen zu finanziellen Fragen werden in einem Kurzgespräch vorgenommen. Die Sprechstunde findet jeweils dienstags von 13:30 – 16:30 Uhr statt und kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bitte am Empfang (Hohlstrasse 552, 8090 Zürich) melden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Juristischer Dienst

Der juristische Dienst erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Rechtsfragen, welche mit dem Kerngeschäft des V2 im Zusammenhang stehen.

Spezialisiertes Team für den Vollzug von Verwahrungen, Freiheitsstrafen, ambulanten und stationären Massnahmen bei straffälligen Personen mit einem sehr hohen Risikopotential für die Begehung von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualdelikten.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste führen mit bestimmten Straftäter/innen-Gruppen gezielte Lernprogramme auf kognitiv-verhaltensorientierter Basis durch. Zurzeit werden neun verschiedene Programme angeboten. Um eine ansprechende Wirkung zu erzielen, erfolgen die Trainings jeweils nach ausführlichen Abklärungsgesprächen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Lernprogrammen.

Der Stab mit dem Rechtsdienst, den Projekten und der Leitungsassistenz unterstützt die Geschäftsleitung der BVD und verantwortet die übergeordneten, strategischen Projekte sowie juristische Stellungnahmen und Vernehmlassungen der Bewährungs- und Vollzugsdienste.

Das Kompetenzzentrum Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) und deren drei im Folgenden beschriebenen Abteilungen, sind organisatorisch den BVD des Kantons Zürich angegliedert. Die Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen sind im Standard ROS, im Standard AFA sowie den konkordatlichen Richtlinien über den Risikoorientierten Sanktionenvollzug (ROS) des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats (OSK) sowie des Nordwest und Innerschweizer Strafvollzugskonkordats (NWI) geregelt. Differenzierte Angaben finden Sie unter: www.rosnet.ch.

Zwei Abteilungen für forensisch-psychologische Abklärungen

Es gibt zwei Abteilungen für forensisch psychologische Abklärungen (AFA). Die AFA’s des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats (OSK) sowie des Nordwest und Innerschweizer Strafvollzugskonkordats (NWI) erbringen zentrale Dienstleistungen zur Umsetzung des Konzepts Risikoorientierter Sanktionenvollzug.

Abteilung ROS-Administration

Die ROS-Administration organisiert und koordiniert folgende ROS-Dienstleistungen für sämtliche ROS-Kantone und ROS-Arbeitspartner:

  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
  • Fachsupport / Beratung in Anwendungsfragen
  • Support, Weiterentwicklung und Schulungen für ROS-Anwendende
  • Information und Kommunikation rund um ROS (u.a. Veranstaltungen und die Bewirtschaftung der ROSnet Datenbank)

Leitung

Funktion Name
Leitung Bewährungs- und Vollzugsdienste Daniel Treuthardt
Leitung Vollzug 1 & Stv. Leitung Bewährungs- und Vollzugsdienste
Pascal Muriset
Leitung Vollzug 2 Mirella Tschudin
Leitung Vollzug 3 Simone Stoll
Leitung Lernprogramme
Joder Regli
Leitung Stab Alexandra Zürcher
Leitung ROS Daniel Treuthardt

Kontakt

Bewährungs- & Vollzugsdienste

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 34 00

Telefon

E-Mail

info-bvd@ji.zh.ch