Drogistinnen und Drogisten finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre berufliche Tätigkeit.
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Bewilligungen
Drogistinnen und Drogisten benötigen für Ihre Tätigkeit im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung. Hier finden Sie sämtliche Formulare dazu.
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Bewilligung zur selbstständigen Tätigkeit als Drogistin oder Drogist beantragen
Hier können Sie das Gesuch einreichen oder erneuern.
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Bewilligung für eine Vertretung in einer Drogerie beantragen
Wenn die verantwortliche Person innerhalb von 12 Monaten länger als 14 Wochen abwesend ist, brauchen Sie dieses Formular.
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Gemeldete persönliche Angaben ändern
Hier können Sie als Apotheker/in, Drogist/in oder Optometrist/in Ihre Personalien, Adresse oder den Ort der Berufsausübung anpassen.
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr