Kantonale Heilmittelkontrolle
Unser Tätigkeitsgebiet ist vielfältig: Als Zuständige für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben führen wir Betriebsinspektionen durch und erteilen Bewilligungen. Zudem erarbeiten wir Normen und Richtlinien und stellen Informationen zur Verfügung.
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Über uns
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wir bilden ein gemischtes Team aus qualifizierten Fachleuten verschiedener Disziplinen (Biologie, Pharmazie, Chemie, Molekularbiologie) und beruflicher Erfahrung im Detailhandel sowie in der Verwaltung. Dadurch steht umfangreiches Expertenwissen und Verantwortungsbewusstsein zur Verfügung, um die mannigfaltigen Problem- und Fragestellungen rund um Heilmittel bearbeiten und einer guten Lösung zuführen zu können.
Wie wir arbeiten und was wir bewirken
Die Kantonale Heilmittelkontrolle (KHZ) hat ein prozessorientiertes Managementsystem implementiert. Mit standardisierten Abläufen wird eine konstant hohe Dienstleistungsqualität sichergestellt und die Effizienz und Effektivität unserer Leistungserbringung garantiert. Wir stellen sicher, dass die heilmittelrechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden und tragen damit zu einer für die Bevölkerung sicheren Versorgung mit qualitativ hochstehenden und sicheren Heilmitteln im Kanton Zürich bei.
Qualitätssicherungsnormen sind wichtig
Die Kantonale Heilmittelkontrolle ist von der schweizerischen Akkreditierungsstelle als Inspektionsstelle (SIS-Nr.: 061) gemäss der ISO-Norm 17020 akkreditiert. Dieser Kompetenznachweis ist eine Voraussetzung, um Inspektionen nach Artikel 60 Heilmittelgesetz durchführen zu können.
Was wir tun
Allgemein
Die aktuellen Aufgaben ergeben sich aus den folgenden Gesetzen:
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe
- Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe
- Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
- Gesundheitsgesetz (Kanton Zürich)
In diesen Erlassen sind die Zuständigkeiten der beteiligten eidgenössischen und kantonalen Kontrollinstanzen in den Bereichen Marktzulassung und Marktüberwachung von Heilmitteln festgelegt.
Die Kantone haben bestimmte Kontrollaufgaben ihren regionalen Fachstellen übertragen. Die Kantonale Heilmittelkontrolle ist eines dieser Kompetenzzentren.
Die frühere Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) wurde auf den 1. Januar 2002 in das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic überführt.
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich sind wir für folgende Aufgaben zuständig:
- Kontrolle der Heilmittelherstellung (Inspektion Arzneimittelhersteller)
- Kontrolle des Heilmittelgrosshandels (Inspektion Arzneimittelgrosshändler)
- Kontrolle der Heilmittelabgabe (Inspektion der Abgabestellen)
- Marktüberwachung von Heilmitteln: Verkehrsfähigkeitsabklärungen und Prüfungen auf Konformität nach den anerkannten Arzneibüchern
- Erteilen von kantonalen Bewilligungen zur Abgabe von Arzneimitteln (öffentliche Apotheken, Heim- und Spitalapotheken, ärztliche Privatapotheken, zahnärztliche Privatapotheken, Drogerien)
- Erteilen von kantonalen Herstellungsbewilligungen
- Erteilen von Berufsausübungsbewilligungen (Apotheker, Drogisten, Optometristen)
- Erteilen von Betäubungsmittelbewilligungen (Krankenanstalten, wissenschaftliche Institute)
- Erteilen von Bewilligungen zur Lagerung von Blut und Blutprodukten
Für die Kantone der Ost- und Zentralschweiz und für das Fürstentum Liechtenstein erbringt das Amt als Regionale Fachstelle vertraglich geregelte Dienstleistungen.
Organisation
Aufbauorganisation
Mit den drei Fachbereichen Inspektorate A + B sowie Bewilligungen & Sekretariat und dem Bereich Stab stellen wir eine zielgerichtete Führung sicher. Im Bereich des Personal- und Rechnungswesens werden wir von der Gesundheitsdirektion (GD) sowie dem Treuhandzentrum (TZ) unterstützt.
Ablauforganisation
Mit massgeschneiderten Prozessen erbringen wir Leistungen, die im Ergebnis hochwertig, wirtschaftlich und klar sind.
«Sichere und qualitativ einwandfreie Heilmittel sind für eine erfolgreiche Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen unentbehrlich. Die Kantonale Heilmittelkontrolle sorgt mit verschiedenen Partnern in einem nationalen und internationalen Netzwerk dafür, dass unsere Bevölkerung darauf vertrauen kann.»
Amtsleiter Dr. sc. nat. Stefan Burkard
Der aktuelle Jahresbericht zum Download
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Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr