Inspektion von Heilmittelbetrieben

Der Kanton Zürich überwacht Heilmittelbetriebe in regelmässigen Abständen, um Risiken zu minimieren. Die Inspektionen folgen festgelegten Richtlinien.

Totalrevidierte Heilmittelverordnung

Auf Bundesebene wurden die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Heilmittel, Betäubungsmittel und Medizinalberufe in den vergangenen Jahren wiederholt angepasst. Dies hat eine umfassende Überarbeitung der kantonalen Heilmittelverordnung erforderlich gemacht, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist:

Inspektionen

Die Kantonale Heilmittelkontrolle inspiziert regelmässig die Heilmittelbetriebe im Kanton Zürich sowie ausserkantonale Betriebe im Auftrag weiterer Kantone.

Inspektionen in einem Betrieb mit einer Swissmedic-Bewilligung oder einer kantonalen Bewilligung werden gemäss folgender detaillierter Richtlinie von Swissmedic oder nach analogen Verfahren durchgeführt.

Arten

Es gibt drei Arten von Inspektionen:

Basisinspektion

Basisinspektionen finden in regelmässigen, vom Betriebstyp abhängigen Intervallen statt. Dabei werden sämtliche relevanten Anforderungen überprüft. Der Umfang und die Tiefe sind vom Betriebstyp abhängig. Sie werden auch als allgemeine, reguläre, periodische oder Routine-Inspektionen bezeichnet.

Nachinspektion

Nachinspektionen beziehen sich immer auf eine vorangegangene Basisinspektion mit dem Ziel, die Behebung der bei der vorangegangenen Inspektion festgestellten Mängel zu überprüfen. Sie werden auch als Follow-up oder Neubeurteilungs-Inspektion bezeichnet.

Spezifische Inspektion

Spezifische Inspektionen können aus unterschiedlichem Anlass erfolgen und haben einen eingeschränkten Fokus, zum Beispiel auf einen oder mehrere Verfahrensschritte, ein Produkt oder eine Produktgruppe bzw. einen Bereich. Sie werden auch als produkt-, verfahrens- oder problemorientierte Inspektionen bezeichnet.

Anforderungen

In folgenden Leitlinien finden Sie die wichtigsten Anforderungen an die Herstellung, den Grosshandel sowie die Abgabe von Arzneimitteln. Weiter sind wichtige Vorbereitungsdokumente für die Inspektionen vorhanden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonale Heilmittelkontrolle

Adresse

Haldenbachstrasse 12
8006 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 258 61 00

Telefon

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr

Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr

E-Mail

heilmittelkontrolle@khz.zh.ch

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