Berufsausübungsbewilligung

Gesundheitsfachpersonen, die fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, finden hier die Informationen zur Berufsausübungsbewilligung.

Aktueller Hinweis

Mit dem eidgenössischen Gesundheitsberufegesetz (GesBG) wurden für die sieben Gesundheitsberufe der Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die Berufsausübung gestellt. Der Gesetzgeber verlangt, dass jede Person, die in fachlicher Eigenverantwortung tätig ist, über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt. Aufgrund des seit dem 1. Februar 2020 geltenden Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG; SR 811.21) bedarf es für die fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit einer Berufsausübungsbewilligung. Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt (vgl. unten)

Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion, wenn Sie im Kanton Zürich fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis, zum Beispiel im Namen und auf Rechnung einer anderen Person angestellt bei einer AG oder GmbH nachgegangen wird. Massgebend ist die Frage, ob diese Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht (wie z.B. als Assistenzärztin oder -arzt in einem Spital) oder eben in fachlicher Eigenverantwortung ausgeübt wird.

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Folgende Berufsgruppen benötigen im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung, um fachlich eigenverantwortlich tätig sein zu können:

  • Akupunkteur/in
  • Apotheker/in
  • Arzt/Ärztin
  • Chiropraktiker/in
  • Dentalhygieniker/in
  • Drogist/in
  • Ergotherapeut/in
  • Ernährungsberater/in
  • Hebammen
  • Laborleiter/in
  • Logopäde/Logopädin
  • Optometrist/in
  • Osteopath/in
  • Pflegefachmann/frau
  • Physiotherapeut/in
  • Podolog/in
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in
  • Zahnarzt/Zahnärztin
  • Zahnprothetiker/in

Komplementärmediziner/innen, Kosmetiker/innen, medizinische Masseur/innen und Neuropsycholog/innen benötigen im Kanton Zürich keine Berufsausübungsbewilligung. Fachspezifische Informationen zu diesen Berufen finden Sie hier:

Reichen Sie das Gesuch nicht früher als 3 Monate vor dem vorgesehenen Termin der Tätigkeitsaufnahme bei der Gesundheitsdirektion ein. Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen. Eine Arbeitsaufnahme vor dem Vorliegen einer Bewilligung ist nicht gestattet. 

Untenstehend finden Sie eine Auflistung zu allen Unterlagen, die Sie für die Gesuchseinreichung in Ihrem Beruf benötigen. Bereiten Sie alle Unterlagen vor und starten Sie dann den Service, um das Gesuch einzureichen.

Wenn Sie nach der Einreichung Rückfragen zum Stand Ihres Gesuchs haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@gd.zh.ch (keine Telefonanfragen).

Wenn Sie als fachlich eigenverantwortliche Person über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen möchten, benötigen Sie die entsprechende Zulassung. Unter nachstehendem Link finden Sie sämtliche Informationen sowie das Gesuch, welche selbständig tätige Personen, Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Kanton Zürich benötigen.

Erstmaliges Gesuch

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, bevor Sie das Gesuch starten. Sie können im Online-Gesuch keine Informationen zur späteren Weiterbearbeitung zwischenspeichern. 

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Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Identitätskarte oder Pass Kopie mit Foto und Unterschrift
Diplome zum akademischen Titel Eine amtlich beglaubigte Kopie.
Weitere akademische Titel Eine amtlich beglaubigte Kopie.
Privatrechtlicher oder universitärer Weiterbildungstitel Eine amtlich beglaubigte Kopie.
Hinweis: Diese Dokumente müssen nur eingereicht werden für den Bereich Zahnmedizin
Handlungsfähigkeitszeugnis bei Wohnsitz in der Schweiz Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Privatauszug aus dem schweizerischen Strafregister  Kopie, nicht älter als 3 Monate.                                                                                     Nur bei aktuellem Wohnsitz in der Schweiz.
Strafregisterauszüge früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten der letzten fünf Jahre  Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis: Dieser muss nur eingereicht werden, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind.
Sonderprivatauszug Kopie, nicht älter als 3 Monate.

Nach Eingang und Einsicht in Ihre Gesuchsunterlagen, werden wir Ihnen zeitnah das  Formular für die Bestellung des Sonderprivatauszugs zustellen. Alternativ kann der Sonderprivatauszug auch durch die aktuellen Arbeitgebenden bestellt werden.                                                                                     Nur bei aktuellem Wohnsitz in der Schweiz.
Erweitertes Führungszeugnis oder Äquivalent der früheren Wohnsitz- und Aufenthaltsstaaten der letzten fünf Jahre Kopie
Hinweis: Dieses muss nur eingereicht werden, wenn Sie im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin tätig sind.
Anstellungsbestätigung Kopie, nur bei andauernder Anstellung
Arbeits- und/oder FMH-Zeugnisse über Tätigkeiten der letzten 5 Jahre Kopien
Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing) der zuständigen Gesundheitsbehörde(n) /Regierungsbehörden Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis: Diese muss nur eingereicht werden, wenn Sie  in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständig Tätigkeit waren in einem EU/EFTA-Staat.
Bestätigung über die unselbstständige Tätigkeit als Arbeitnehmer/-in mit Berufsausübungsbewilligung Hinweis: Psychologische Psychotherapeut/innen müssen diese Bestätigung nicht einreichen.
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder eine Kopie der Police der neu abgeschlossenen Versicherungsvereinbarung (Deckungssumme mind. 5 Mio). Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Identitätskarte oder Pass Kopie mit Foto und Unterschrift
Weitere akademische Titel Eine amtlich beglaubigte Kopie.
Diplome  Kopie
Handlungsfähigkeitszeugnis bei Wohnsitz in der Schweiz Kopie, nicht älter als 3 Monate.

Privatauszug aus dem schweizerischen Strafregister  Kopie, nicht älter als 3 Monate                                                                                                             Nur bei aktuellem Wohnsitz in der Schweiz.
Strafregisterauszüge früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten der letzten fünf Jahre  Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis Dieser muss nur eingereicht werden, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind.
Sonderprivatauszug Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis: Personen mit einer gültigen Berufsausübungsbewilligung aus einem anderen Kanton müssen diesen nicht einreichen. Nach Eingang Ihrer Gesuchsunterlagen, werden wir Ihnen das von uns ausgefüllte/unterzeichnete Formular für die Bestellung des Sonderprivatauszugs zustellen. Alternativ kann der Sonderprivatauszug auch durch die aktuellen Arbeitgebenden bestellt werden. Falls Sie diesen in elektronischer Form bestellt haben, müssen Sie uns zur Durchführung der Validierung im pdf-Format inkl. Zugangscode einreichen.                                                                                                             Nur bei aktuellem Wohnsitz in der Schweiz.
Erweitertes Führungszeugnis oder Äquivalent der früheren Wohnsitz- und Aufenthaltsstaaten der letzten fünf Jahre Kopie
Hinweis: Dieses muss nur eingereicht werden, wenn Sie im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin tätig sind und innerhalb der letzten fünf Jahre aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind.
Anstellungsbestätigung Kopie, nur bei andauernder Anstellung
Alle Arbeitszeugnisse der beruflichen Tätigkeit der letzten fünf Jahre  Kopie
Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing) der zuständigen Gesundheitsbehörde(n) / Regierungsbehörden Kopie, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis: Diese muss nur eingereicht werden, wenn Sie bereits über eine Berufsausübungsbewilligung aus einem EU/EFTA-Staat verfügen.
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder eine Kopie der Police der neu abgeschlossenen Versicherungsvereinbarung (Deckungssumme mind. 5 Mio). Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit

Weiterführende, fachspezifische Informationen finden Sie unter «Merkblätter & Downloads».

Erneuerung beantragen

Die Berufsausübungsbewilligung wird jeweils für die Dauer von 10 Jahren, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres erteilt. Danach wird sie für längstens 3 Jahre erteilt. Nachfolgend sind die Unterlagen aufgelistet, die Sie für die Erneuerung der Berufsausübungsbewilligung einreichen müssen.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, bevor Sie das Gesuch starten. Sie können im Online-Gesuch keine Informationen für die Weiterbearbeitung zwischenspeichern.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Nachweis für das bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5 Mio).
Kopie
Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit
Gültige Fortbildungsdiplome oder Fortbildungsbestätigungen

Kopie

Für Zahnärzte/innen: Nachweise der letzten 3 Jahre
Für Ärzte / Ärztinnen: Nachweis der Fortbildung im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung (FU), wenn solche im Rahmen der Berufsausübung angeordnet werden. Kopie
Eine Bestätigung der AGZ/SSO, dass Sie in den Notfalldienst im Kanton Zürich eingebunden sind oder dass dies durch Leistung einer Ersatzabgabe erfolgt ist Kopie
(Ausnahme Chiropraktik)
Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand Kopie
Einzureichen ab Erreichen des 70. Altersjahres für die weitere Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für 3 Jahre.
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand Kopie
Einzureichen ab Erreichen des 70. Altersjahres für die weitere Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für 3 Jahre.
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie
Nachweis für das bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5 Mio). Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit

Für Gesuchsstellende ab 70 Jahren

Weiterführende, fachspezifische Informationen finden Sie unter «Merkblätter & Downloads».

Bewilligung aus einem anderen Kanton bestätigen

Wenn Sie bereits in einem anderen Kanton über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, haben Sie gestützt auf das Binnenmarktgesetz Anspruch auf ein vereinfachtes und kostenloses Bewilligungsverfahren. Nachfolgend sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie für das Gesuch benötigen.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, bevor Sie das Gesuch starten. Sie können im Online-Gesuch keine Informationen zur späteren Weiterbearbeitung zwischenspeichern. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Anstellungsbestätigung, falls (zukünftig) in Anstellung tätig Kopie
Nur bei unselbstständiger Berufsausübung
akademische Titel Kopie(n)
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie
Identitätskarte oder Pass Kopie mit Foto und Unterschrift
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder eine Kopie der Police der neu abgeschlossenen Versicherungsvereinbarung (Deckungssumme mind. 5 Mio)  Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Gesuch online oder postalisch einzureichen:

Dokument Zu beachten
Anstellungsbestätigung, falls (zukünftig) in Anstellung tätig Kopie
Nur bei unselbstständiger Berufsausübung
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder eine Kopie der Police der neu abgeschlossenen Versicherungsvereinbarung (Deckungssumme mind. 5 Mio)  Nur bei in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständiger Tätigkeit

Weiterführende, fachspezifische Informationen finden Sie unter «Merkblätter & Downloads».

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
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8090 Zürich
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+41 43 259 24 09

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08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 16:00 Uhr

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