Bewilligung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Apothekerin oder Apotheker beantragen

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen

    Wenn Sie im Kanton Zürich als Apothekerin oder Apotheker fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten, benötigen Sie gemäss Medizinalberufegesetz eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.

    Voraussetzungen für ein erstmaliges Gesuch

    • Apothekerdiplom
    • Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg)
    • Weiterbildungstitel
    • Sprachkenntnisse Deutsch mindestens auf Level B2

    Weitere Gesuche

    Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur fachlich eigenverwantwortlichen Berufsausübung als Apothekerin oder Apotheker. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:

    • Ordentliche Bewilligungserneuerung nach 10 Jahren
    • Bewilligungserneuerung ab Alter 70
    • Bewilligung zur Vornahme von Impfungen

    Fachliche Gesamtverantwortung

    Falls Sie die fachliche Gesamtverantwortung in einer Apotheke übernehmen, muss die Apotheke den Wechsel mittels folgendem Gesuchsformular beantragen.

    Gebühren

    Bewilligung Preis in Franken
    Neuerteilung fachlich eigenveranwortliche Tätigkeit 1000
    Eneuerung fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit 250
    Vornahme von Impfungen 120

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.

    Erstmaliges Gesuch um Bewilligung

    • Kopie eines eidgenössischen oder ausländischen Apothekerdiploms
    • Bei ausländischem Apothekerdiplom: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
    • Weiterbildungstitel: Offizin Pharmazie oder Spital Pharmazie
    • Bei ausländischem Weiterbildungstitel: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
    • Nachweis der minimalen Deutschkenntnisse (Level B2), falls diese nicht im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind
    • Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)
    • Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilliung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)

    Ordentliche Bewilligsungserneuerung nach 10 Jahren

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung des aktuellen Jahres sowie der vergangenen 2 Jahre
    • Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht: Mindestens 200 Kreditpunkte im Kontaktstudium der vergangenen 3 Jahre oder Nachweis des gültigen Weiterbildungstitels

    Bewilligungserneuerung ab Alter 70

    • Voraussetzungen wie Ordentliche Bewilligungserneuerungen
    • Zusätzlich: Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand

    Bewilligung zur Vornahme von Impfungen

    • Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» oder gleichwertiger Abschluss
  3. Gesuch einreichen

    Grund des Gesuchs
    Weshalb reichen Sie ein Gesuch ein?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Zusätzlich Bewilligung zur Vornahme von Impfungen erlangen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Personalien

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    7600000000000 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine gültige GLN-Nummer ein.

    Adresse und Kontakt

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Apotheker-Diplom
    Haben Sie das Apothekerdiplom in der Schweiz erworben?

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    TT.MM.JJJJ

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    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

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    Akademischer Titel
    Akademischer Titel

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    TT.MM.JJJJ

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    Weiterbildungstitel
    Haben Sie einen Weiterbildungstitel?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Offizinpharmazie oder Spitalpharmazie

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    Aktuelle Tätigkeit
    Arbeiten Sie zur Zeit fachlich eigenverantwortlich in einer Apotheke im Kanton Zürich?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ort(e) der Berufsausübung
    Standort

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    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Sind Sie die fachlich gesamtverantwortliche Person der Apotheke?

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    Bisherige Berufstätigkeit
    Verfügen Sie über eine Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung in einem anderen Kanton bzw. einem anderen Staat?

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    Haben Sie schon in einem anderen Kanton/Staat als fachlich gesamtverantwortliche Person in einer öffentlichen Apotheke gearbeitet?

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    Haben Sie bis zu diesem Datum schon in einem anderen Kanton/Staat ein Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung gestellt, ohne dass es bis jetzt zu einer Bewilligungserteilung gekommen ist?

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    Wurde Ihnen in einem anderen Kanton/Staat die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung verweigert oder entzogen?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Laufen Verfahren gegen Sie in einem anderen Kanton/Staat (aufsichts-, standes- oder kassenrechtliche Verfahren, Strafverfahren, Haftpflicht- oder Zivilverfahren mit Bezug auf die berufliche Tätigkeit)?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Fachliche Voraussetzungen
    Eidgenössisches Apothekerdiplom

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    Ausländisches Apothekerdiplom

    Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Anerkennungsbestätigung des ausländischen Apothekerdiploms

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    Nachweis der notwendigen Sprachkenntnisse in Deutsch

    falls keine Eintragung der deutschen Sprachkenntnisse im Medreg

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    Eidgenössischer Weiterbildungstitel

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    Ausländischer Weiterbildungstitel

    Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Anerkennungsbestätigung des ausländischen Weiterbildungstitels

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    Diplome betreffend akademische Titel (z.B. Doktordiplom)

    Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Fähigkeitsausweis FPH "Impfen und Blutentnahme" oder gleichwertiger Abschluss

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    Berufsausübungsbewilligung(en) in anderen Kantonen/Staaten

    Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Unbedenklichkeitserklärung(en) (Certificate of good standing) der für die Approbationskontrolle zuständigen Gesundheitsbehörde(n)

    Amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 3 Monate. Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Fortbildungsnachweise im Kontaktstudium der letzten drei Jahre (200 Kreditpunkte)

    Reichen Sie eine zusammenfassende Liste samt Kopien der Originalzertifikate oder ersatzweise (bei Vorliegen eines Weiterbildungstitels) eine Bestätigung pro Kalenderjahr der PharmaSuisse ein.

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    Nachweis gültige Berufshaftpflichtversicherung der letzten zwei Jahre und aktuelles Jahr

    Reichen Sie uns eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage für den Kanton Zürich oder den Nachweis einer gleichwertigen Sicherheit ein. Dies kann durch eine Police oder eine schriftliche Bestätigung der Haftpflichtversicherung erfolgen. Sollten Sie über die Berufshaftpflichtversicherung eines allfälligen Arbeitgebers versichert sein, bitten wir um Einreichung eines entsprechenden Beleges. Aus dem eingereichten Beleg müssen die versicherte Person(en), die örtliche Deckungszusage, die Deckungssumme und die Laufzeit der Berufshaftpflichtversicherung ersichtlich sein.

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    Persönliche Voraussetzungen
    Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

    Bei Wohnsitz in der Schweiz: das Zeugnis wird in der Regel durch die Wohngemeinde ausgestellt

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    Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

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    Bei Zuzug aus dem Ausland (nicht älter als 3 Monate)

    Strafregisterauszüge/polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (der letzten 10 Jahre)

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    Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand

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    Bestätigung der Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Wir danken Ihnen für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 20 Arbeitstage beanspruchen kann.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:

    Kantonale Heilmittelkontrolle

    Adresse

    Haldenbachstrasse 12
    8006 Zürich
    Route (Google)

     

  4. Wie es weiter geht

    In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

    Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.

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