Bewilligung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Apothekerin oder Apotheker beantragen
Anleitung
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Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen
Wenn Sie im Kanton Zürich als Apothekerin oder Apotheker fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten, benötigen Sie gemäss Medizinalberufegesetz eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.
Voraussetzungen für ein erstmaliges Gesuch
- Apothekerdiplom
- Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg)
- Weiterbildungstitel
- Sprachkenntnisse Deutsch mindestens auf Level B2
Weitere Gesuche
Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur fachlich eigenverwantwortlichen Berufsausübung als Apothekerin oder Apotheker. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:
- Ordentliche Bewilligungserneuerung nach 10 Jahren
- Bewilligungserneuerung ab Alter 70
- Bewilligung zur Vornahme von Impfungen
Fachliche Gesamtverantwortung
Falls Sie die fachliche Gesamtverantwortung in einer Apotheke übernehmen, muss die Apotheke den Wechsel mittels folgendem Gesuchsformular beantragen.
Gebühren
Bewilligung Preis in Franken Neuerteilung fachlich eigenveranwortliche Tätigkeit 1000 Eneuerung fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit 250 Vornahme von Impfungen 120 Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.
Konsequenzen bei fehlender Bewilligung
Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.
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Benötigte Unterlagen
Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.
Erstmaliges Gesuch um Bewilligung
- Kopie eines eidgenössischen oder ausländischen Apothekerdiploms
- Bei ausländischem Apothekerdiplom: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
- Weiterbildungstitel: Offizin Pharmazie oder Spital Pharmazie
- Bei ausländischem Weiterbildungstitel: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
- Nachweis der minimalen Deutschkenntnisse (Level B2), falls diese nicht im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind
- Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)
- Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilliung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)
Ordentliche Bewilligsungserneuerung nach 10 Jahren
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung des aktuellen Jahres sowie der vergangenen 2 Jahre
- Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht: Mindestens 200 Kreditpunkte im Kontaktstudium der vergangenen 3 Jahre oder Nachweis des gültigen Weiterbildungstitels
Bewilligungserneuerung ab Alter 70
- Voraussetzungen wie Ordentliche Bewilligungserneuerungen
- Zusätzlich: Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand
Bewilligung zur Vornahme von Impfungen
- Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» oder gleichwertiger Abschluss
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Gesuch einreichen
Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es weiter geht
In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
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Kantonale Heilmittelkontrolle
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