Berufsausübungsbewilligung erneuern
Anleitung
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Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 20 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit.
- Bitte beachten Sie, dass das Gesuch rechtzeitig vorliegen muss, damit Ihre Bewilligung lückenlos erneuert werden kann.
Gültigkeitsdauer
Die Berufsausübungsbewilligung wird jeweils für die Dauer von zehn Jahren, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres erteilt. Danach wird sie für längstens drei Jahre erteilt. Zur Erneuerung der Berufsausübungsbewilligung muss erneut ein Gesuch gestellt werden.
Gebühren
Für Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen und psychologische Psychotherapeut/innen beträgt die Gebühr für die Erneuerung 250 Franken.
Für die anderen Gesundheitsberufe beträgt die Gebühr für die Erneuerung 200 Franken.
Bearbeitungsdauer
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen.
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Berufsausübungsbewilligung erneuern
Falls Sie das Formular lieber als PDF oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen.
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
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Wie es nun weiter geht
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen.
Wenn Sie nach der Einreichung Rückfragen zum Stand Ihres Gesuchs haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@gd.zh.ch (keine Telefonanfragen).
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht