SEBE für Privat-Personen in Leichter Sprache

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SEBE ist ein neues Angebot für Menschen mit Behinderung.

Bezugs-Personen von Menschen mit Behinderung können von SEBE Geld bekommen.

Auf dieser Webseite lesen Sie:

Welche Bezugs-Personen können von SEBE Geld bekommen?

Was muss eine Bezugs-Person tun, damit sie Geld bekommt?

Wer kann als Bezugs-Person von SEBE Geld bekommen?

Bezugs-Personen können von SEBE Geld bekommen,
wenn Sie Menschen mit behinderung unterstützen.
Das heisst:
Bezugpersonen können bei SEBE abrechnen. 

Bezugs-Personen heissen bei SEBE Privat-Personen.
Eine Privat-Person ist
eine Person, die:

  • der Mensch mit Behinderung kennt.
  • und die den Mensch mit Behinderung schon unterstützt
    oder in Zukunft unterstützt.  

Zum Beispiel:

  • ein Freund, eine Bekannte
  • oder jemand aus der Famlie.

Was brauchen Privat-Personen, um bei SEBE abzurechnen?

Eine Bezugs-Person kann bis zu 400 Stunden im Jahr für Unterstützung abrechnen. 

Die Bezugs-Person braucht dafür eine SEBE-Anerkennung.
Das ist eine Erlaubnis von SEBE.

Sie brauchen als Bezugs-Person 5 Dinge für die Anerkennung:

Vorteile:

  • Sie müssen volljährig sein.
    Das heisst 18 Jahre oder älter.
  • Sie müssen einen guten Leumund haben.
    Das bedeutet:
    Sie dürfen keine schlimmen Straf-Taten gemacht haben. 
  • Sie müssen eine Haftpflicht-Versicherung haben.
  • Sie müssen in der Schweiz wohnen.
  • Sie müssen einen Schweizer Pass oder eine ID haben.
    Oder eine Aufenthalts-Bewilligung C.

Was bezahlt SEBE?

SEBE gibt Menschen mit Behinderung Gutscheine.
Die Gutscheine heissen Voucher.
(Man sagt: Wautscher).

Menschen mit Behinderung bezahlen Bezugs-Personen mit dem Voucher.
Die Bezugs-Personen geben den Voucher dann SEBE
und bekommen das Geld von SEBE.

Es gibt 3 Arten von Voucher:

  1. Alltag und Privatleben:
    Menschen mit Behinderung können den Voucher jemanden geben, der beim Kochen hilft.
    Oder beim Einkaufen.
  2. Freizeit und Gesellschaft:
    Mit diesem Voucher kann man zum Beispiel eine Begleitung an ein Konzert bekommen.
  3. Zukunft und Veränderungen:
    Mit diesem Voucher kann man zum Beispiel Unterstützung bekommen,
    wenn man umzieht.

Zwei Beispiele von Bezugs-Personen, die abrechnen können

1. Anna unterstützt ihre Nachmarin Simone

Anna ist 26 Jahre alt und studiert.
Die Nachbarin von Anna heisst Simone.
Simone ist im Rollstuhl.
Anna hilft Simone beim Einkaufen und beim Kochen.

Simone hat von SEBE einen Voucher bekommen.
Sie möchte ihren Voucher bei Anna einlösen.

Anna meldet sich deshalb als Privat-Person bei SEBE an.
Dann bekommt Anna für die Unterstützung von Simone Geld.

Das Geld kommt vom Sozialamt.
 

2. Hans hilft seinem Sohn Alex

Hans ist 48 Jahre alt und arbeitet als Lehrer.
Er hat einen 19-jährigen Sohn Alex.
Alex hat Probleme beim Lernen.

Alex wohnt bei seinen Eltern.
Hans fährt Alex regelmässig zum Handball-Training.

Alex bekommt von SEBE zwei Voucher:

  • einen für Hilfe im Alltag
  • und einen für Freizeit-Aktivitäten.

Alex möchte 100 Stunden vom Freizeit-Voucher bei seinem Vater Hans einlösen.

Hans ist nicht der Beistand von Alex.
Hans meldet sich als Privat-Person bei SEBE an.

Hans nimmt den Voucher von Alex.
Dann bekommt Hans Geld für die Unterstützung von Alex.
Das Geld kommt vom Sozialamt.

Wie funktioniert SEBE für Privat-Personen?

Anleitung

  1. Sie melden sich bei SEBE an

    Unterstützen Sie einen Menschen mit Behinderung?
    Und möchten Sie für die Unterstützung Geld bekommen?

    Dann stellen Sie ein Gesuch bei SEBE. 
    Das heisst,
    Sie melden sich bei SEBE an.

    Sie machen das im Internet.
    Sie brauchen dafür 4 Dinge:

    1. eine Selbst-Erklärung.

    Das ist wie eine Brief.
    Darin schreiben Sie:

    • Eine Person mit Behinderung, die sie kennen,
      möchte bei Ihnen einen Voucher einlösen.
    • Sie unterstützen diese Person selbst.
    • Sie sind nicht der Beistand oder die Beiständin dieser Person.
    • Sie haben eine Haftpflicht-Versicherung.
    • Sie achten die Rechte von Menschen mit Behinderung.
    • Sie sagen dem Sozialamt,
      wenn sich etwas ändert.
      Zum Beispiel: Ihre Adresse.

    Die Brief müssen Sie nur unterschreiben.
    Sie finden Sie über den Link unten.

    2. eine Kopie von einem Ausweis:

    eine Kopie ist ein Bild von dem Ausweis.
    Es ist nicht der echte Ausweis.

    Man macht eine Kopie mit einem Kopier-Gerät
    oder mit dem Handy:
    Man fotografiert den Ausweis.

    Für Schweizerinnen und Schweizer:

    • ein Foto (Kopie) vom Pass oder von der ID.

    Für Ausländerinnen und Ausländer:

    • ein Foto (Kopie) vom Ausländer-Ausweis

    3. ein Foto vom Auszug aus Ihrem Straf-Register.

    Das ist ein Papier. Es zeigt,
    ob Sie sich an das Gesetz gehalten haben.

    4. eine Kopie von der AHV-Karte.
    Oder von Ihrer Krankenkassen-Karte.

  2. Sie machen ab, wie viel Stunden Sie unterstützen

    Das Sozialamt schaut Ihr Gesuch, also die Anmeldung an.

    Ist alles in Ordnung?
    Dann bekommen Sie zwei Dinge:

    1. eine Anerkennung als Privat-Person
    2. eine Leistungs-Vereinbarung

    Das heisst:
    Sie können jetzt mit Menschen mit Behinderung eine Einsatz-Vereinbarung machen.
    Das ist eine Abmachung, wie ein Vertrag.
    Darin steht:

    • was Sie unterstützen.
    • wann und wie viele Stunden Sie unterstützen.

    Wie sieht eine Einsatz-Vereinbarung aus?
    Sie finden hier eine Einsatz-Vereinbarung zum Anschauen:

    Sie laden die Einsatz-Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.
    SEBE Digital ist die Webseite von SEBE.

    Bezugs-Personen brauchen ein Login auf SEBE Digital.
    Das heisst, sie müssen sich auf SEBE Digital anmelden.

  3. Sie bekommen Geld

    Sie rechnen jeden Monat mit SEBE ab.

    Das heisst:
    Sie geben jeden Monat auf SEBE Digital an,
    wie viele Stunden Sie den Menschen mit Behinderung unterstützt haben.

    Sie bekommen das Geld alle drei Monate von SEBE.

    Wie viel verdienen Sie?

    Bezugs-Personen verdienen im Jahr 2024:
    34 Franken 30 Rappen in der Stunde für Unterstützung.

    Davon gehen noch die Beträge für die Sozial-Versicherungen weg.
    Wieviel? Das lesen Sie auf dieser Webseite: Beiträge an die Sozialversicherungen (admin.ch)

    Sie können bis zu 400 Stunden im Jahr abrechnen. 

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Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.
Sie können uns von Montag bis Freitag anrufen,
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

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Wir sind gerne für Sie da.

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Wir passen dann die Angaben von Ihrer SEBE-Anerkennung an.

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Wir möchten SEBE gemeinsam mit Ihnen verbessern.

Was funktioniert schon gut?
Was müssen wir noch anders machen?

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Schreiben Sie uns ein E-Mail.

Die Adresse ist:
info-sebe@sa.zh.ch

Sie können auch zu unserem Treffen kommen.

Dort können Sie uns Ihre Meinung zu SEBE sagen.

Wann: am 28. Oktober 2024, von 17 Uhr bis 19 Uhr.
Wo: Im Volkshaus Zürich.
Sie finden hier mehr Informationen: SEBE Aktuell 

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Weiterführende Informationen

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Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

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8090 Zürich
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