Anbietende von Begleitung und Betreuung ab 2024

Es gibt drei Arten von Anbietenden bei SEBE: Wie im bisherigen System sind das zum einen IFEG-Institutionen. Seit 2024 gibt es auch ambulante Anbietende. Zudem können Menschen mit Behinderung auch Bezugspersonen aus ihrem Umfeld für Begleitung und Betreuung entschädigen.

Mit SEBE entsteht eine Angebotslandschaft

Eine Übersicht zum System SEBE finden Sie auf der Übersichtsseite.

Mit SEBE setzt der Kanton Zürich das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) um. Weitere Informationen zum SLBG finden sich hier.

Übrigens: SEBE leitet sich von «selbstbestimmt entscheiden» ab.

Aktuelle Informationen und Feedback

SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?

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Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

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8090 Zürich
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