Es gibt drei Arten von Anbietenden bei SEBE: Wie im bisherigen System sind das zum einen IFEG-Institutionen. Seit 2024 gibt es auch ambulante Anbietende. Zudem können Menschen mit Behinderung auch Bezugspersonen aus ihrem Umfeld für Begleitung und Betreuung entschädigen.
Auf dieser Seite
Mit SEBE entsteht eine Angebotslandschaft
Eine Übersicht zum System SEBE finden Sie auf der Übersichtsseite.
Mit SEBE setzt der Kanton Zürich das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) um. Weitere Informationen zum SLBG finden sich hier.
Übrigens: SEBE leitet sich von «selbstbestimmt entscheiden» ab.
Aktuelle Informationen und Feedback
SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?
- Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch
- Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr