Naturnahe Umgebungspflege bei Kantonsgebäuden
Grün- und Freiflächen rund um die kantonalen Liegenschaften sollen künftig nach Grundsätzen der naturnahen und ressourcenschonenden Pflege unterhalten und geplant werden. Eine neue Richtlinie gibt diese vor. So übernimmt der Kanton Zürich direkt Verantwortung für die Biodiversität.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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