Schneller zur alternativen Energienutzung

Seit die geänderte Bauverfahrensverordnung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, gelten für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen vereinfachte Verfahren. Damit kann der administrative Aufwand für die Bauherrschaften und die Verwaltung reduziert werden.

Datum
28. März 2023
ZUP-Nr.
105
Themen
Energie / Umweltrecht
Autor/Autorin
Patrik Louis, GS; Cornelia Frei, ARE
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 105: Schneller zur alternativen Energienutzung

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 105: Schneller zur alternativen Energienutzung
Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 105: Schneller zur alternativen Energienutzung

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