Wie Mobilfunkanlagen bewilligt und kontrolliert werden

Mobilfunkanlagen im Kanton Zürich werden im Bewilligungsverfahren und während ihres Betriebs streng auf die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte überprüft. Hierzu arbeiten die kommunalen Bewilligungsbehörden mittels institutionalisierter Prozesse eng mit dem Kanton zusammen.

Datum
15. November 2022
ZUP-Nr.
104
Themen
Strahlung
Autor/Autorin
Nadia Vogel, AWEL
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Wie Mobilfunkanlagen bewilligt und kontrolliert werden

  Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Wie Mobilfunkanlagen bewilligt und kontrolliert werden
Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Wie Mobilfunkanlagen bewilligt und kontrolliert werden

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