Wiederbelebte Gewässer sind Zürcher Pioniertat
Am 23. Oktober 1989 stimmte der Kantonsrat dem «Wiederbelebungsprogramm für die Fliessgewässer » zu und erteilte damit dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau den Auftrag, ehemals kanalisierte und eingedolte Bäche und Flüsse wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Zu diesem Zeitpunkt existierten noch keine entsprechenden Gesetzesvorlagen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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