Baubewilligungspflicht bei temporären Veranstaltungen

Auch temporäre Veranstaltungen können teilweise beträchtliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben. So kann eine temporäre Veranstaltung unter gewissen Umständen der Baubewilligungspflicht unterstehen, obwohl bauliche Massnahmen im konkreten Fall nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Datum
15. November 2017
ZUP-Nr.
89
Themen
Umweltdaten-recht
Autor/Autorin
Patrik Louis
Rubrik
Artikel

Baubewilligungspflicht bei temporären Veranstaltungen

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