Baubewilligungspflicht bei temporären Veranstaltungen
Auch temporäre Veranstaltungen können teilweise beträchtliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben. So kann eine temporäre Veranstaltung unter gewissen Umständen der Baubewilligungspflicht unterstehen, obwohl bauliche Massnahmen im konkreten Fall nur eine untergeordnete Rolle spielen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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