Schadstoffabklärungspflicht für Bauherren und Behörden
Mit Inkrafttreten der neuen Abfallverordnung Anfang 2016 müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft geben über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung sowie deren Entsorgung. Zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur besseren Verwertung von Rückbaustoffen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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