Bodenschutz beim Bauen in Erholungszonen
Bauvorhaben für Freizeitanlagen können den Bodenaufbau grosser Flächen verändern. Der Kanton muss ins Baubewilligungsverfahren einbezogen werden, um nötige bodenschutzrechtliche Massnahmen sicherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den zu schonenden Fruchtfolgeflächen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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