Bundesgericht kippt Lüftungsfenster, aber nicht ganz

Das Lüftungsfenster als massgebender Empfangspunkt zur Beurteilung der Lärmgrenzwerte wird vom Bundesgericht als nicht konform zur Umweltschutzgesetzgebung bezeichnet. Die Grenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden. Ausnahmebewilligungen sind aber weiterhin möglich.

Datum
7. Juli 2016
ZUP-Nr.
85
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Thomas Gastberger
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 85: Bundesgericht kippt Lüftungsfenster, aber nicht ganz

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