Bundesgericht kippt Lüftungsfenster, aber nicht ganz
Das Lüftungsfenster als massgebender Empfangspunkt zur Beurteilung der Lärmgrenzwerte wird vom Bundesgericht als nicht konform zur Umweltschutzgesetzgebung bezeichnet. Die Grenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden. Ausnahmebewilligungen sind aber weiterhin möglich.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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