Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen

Für einige Neophyten wurde jeglicher Umgang verboten. Andere dürfen zwar noch verkauft werden, es muss jedoch bei jeder einzelnen Pflanze ein spezieller Hinweis angebracht sein. Die Um- setzung dieser Vorgaben wird neu durch Inspektionen kontrolliert.

Datum
17. Juli 2015
ZUP-Nr.
81
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Nina Richner, Claudia Ruprecht
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 81: Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen

Zürcher Umweltpraxis 81: Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen
Zürcher Umweltpraxis 81: Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: