Der Umweltschutz im Baubewilligungsverfahren
Die Verantwortung für die Einhaltung der Umweltvorschriften im Baubewilligungsverfahren, aber auch am Bau hat der Kanton weitgehend an die emeinden delegiert. Die umweltschutzrechtlichen Kontrollen werden zwar an den Projekten, das heisst an den Plänen im Bewilligungsverfahren durchgeführt. Auf der Baustelle jedoch werden in der Regel nur in Einzelfällen Kontrollen bezüglich der Umwelt durchgeführt, nämlich dann, wenn eine Anzeige vorliegt oder ein Verdacht gehegt wird.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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