Komfortlüftung und Lärmschutz
Komfortlüftungen versorgen die Zimmer mit frischer Luft und reduzieren durch die Wärmerückgewinnung den Bedarf an Heizwärme. Sie schützen die Bewohner aber auch vor Aussenlärm – nicht nur bei Grenzwertüberschreitungen, sondern schon bei störenden Beeinträchtigungen. Selbstverständlich kann man auch mit einer Komfortlüftung jederzeit die Fenster öffnen – so man das (noch) will.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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