Erfolgsgeschichte geht weiter: Verwertung belasteter Bauabfälle im Kanton Zürich
Mit Hilfe der Verwertungsregel sollen belastete Bauabfälle nicht deponiert, sondern in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die sehr wirkungsvolle und effiziente Verwertungsregel von 2005 wurde überprüft und vereinfacht. Dies ermöglicht eine höhere Verwertungsquote und erleichtert die Steuerung der Abfallflüsse auf Baustelen. Im März 2014 trat die angepasste Verwertungsregel für belastet Bauabfälle in Kraft.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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