Komfortlüftung-nur eine halbe Lösung für lärmige Wohnlagen

Das Baugesetz verlangt, dass Wohnräume mit Fenstern zu versehen sind, welche ins Freie führen und geöffnet werden können. Und nach der ärmschutzverordnung muss der Lärm am offenen Fenster beurteilt werden. Die Vorschriften garantieren in ihrer Kombination die Qualität einer Wohnlage bezüglich Lärmbelastung.Dies gilt auch bei Minergie- ohnhäusern mit Komfortlüftung.

Datum
1. Juni 2014
ZUP-Nr.
75
Themen
Bauen/Lärm
Autor/Autorin
Thomas Gastberger
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 75: Komfortlüftung-nur eine halbe Lösung für lärmige Wohnlagen

Zürcher Umweltpraxis 75: Komfortlüftung-nur eine halbe Lösung für lärmige Wohnlagen
Zürcher Umweltpraxis 75: Komfortlüftung-nur eine halbe Lösung für lärmige Wohnlagen

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